Private Arbeitsvermittlung

In Belgien unterscheidet man seit 2010 zwischen Leiharbeitsvermittlern und privaten Arbeitsvermittlern. Der Hauptunterschied zwischen diesen beiden Bezeichnungen in Ostbelgien ist:

  1. Leiharbeitsvermittler brauchen in Ostbelgien eine vorherige Zulassung.
  2. Private Arbeitsvermittler brauchen in Ostbelgien keine vorherige Zulassung. 

In den verschiedenen Regionen Belgiens gelten unterschiedliche Regelungen in Bezug auf die Leiharbeitsvermittlung und private Arbeitsvermittlung. Im Folgenden erfahren Sie genauere Erklärungen zur privaten Arbeitsvermittlung in Ostbelgien.

Was genau ist private Arbeitsvermittlung?

Ein privater Arbeitsvermittler ist jede vom Arbeitsamt unabhängige juristische oder natürliche Person, die selbst oder durch einen Dritten Arbeitsvermittlung für sich oder zugunsten eines Dritten anbietet oder durchführt.

  • egal unter welcher Bezeichnung
  • haupt- oder nebenberuflich
  • kostenpflichtig oder kostenlos
  • mit oder ohne Gewinnerzielung

Anders als bei einer Leiharbeitsfirma hat der Arbeitnehmer keinen Vertrag mit dem Arbeitsvermittler. Ein Beispiel für private Arbeitsvermittlung ist der Headhunter, also eine Person, die Arbeitskräfte für Führungspositionen in Unternehmen sucht und abwirbt.  

Richtlinien für private Arbeitsvermittler

Für private Arbeitsvermittler gilt eine Vielzahl an Richtlinie. Eine detaillierte Auflistung aller Pflichten, die ein privater Arbeitsvermittler erfüllen muss, finden Sie im Erlass zur Überwachung der privaten Arbeitsvermittler. Der Erlass ist unter „Mehr zum Thema“ auf dieser Seite verlinkt.

Private Vermittlung für Arbeitnehmer kostenlos

Die privaten Arbeitsvermittler dürfen von den Arbeitnehmern für die Arbeitsvermittlung keine Entschädigung annehmen oder verlangen. Einzige Ausnahmen sind die Sportler- und Künstlervermittlung. Diese Ausnahmeregelung unterliegt jedoch bestimmten Bedingungen.