Selbstausführer Kriterien

Einige Arbeiten können Sie selbst durchführen, dazu müssen Sie einen Antrag auf Energieprämien in Eigenleistung stellen, auch dieser muss vor Beginn der Arbeiten eingereicht werden.

Wer einen Antrag stellen kann und welche Art von Wohngebäude in Frage kommt, darauf finden Sie hier Antwort:

Wer kann die Energieprämien beantragen?

  • Als Antragsteller müssen Sie volljährig (18 Jahre) sein.
  • Als Antragsteller müssen Sie im National- oder Fremdenregister eingetragen sein.
  • Als Antragsteller müssen Sie ganz oder teilweise Eigentümer des betroffenen Gebäudes sein.

Welche Gebäude kommen für Energieprämien in Frage?

  • Das Gebäude muss in einer der neun Gemeinden der Deutschsprachigen Gemeinschaft gelegen sein.
  • Die Ursprüngliche Städtebaugenehmigung muss vor mindestens 15 Jahre erteilt worden sein.
  • Das Gebäude muss als Hauptwohnort genutzt werden. Das bedeutet, dass eine dieser vier Bedingungen, nach Auszahlung der Prämie, auf Ihr Gebäude zutrifft:
    • Sie bewohnen das Gebäude persönlich während mindestens 5 Jahren, oder
    • Sie vermieten das Gebäude während mindestens 5 Jahren unter Berücksichtigung der indikativen Mietpreistabelle,
      oder
    • Sie stellen es einem Verwandten ersten oder zweiten Grad als Hauptwohnsitz für ein Jahr kostenlos zur Verfügung,
      oder
    • Sie stellen es während mindestens 5 Jahren einer sozialen Immobilienagentur zur Verfügung.