Wie steht es um Ihren Unterstützungsbedarf?

Die Dienststelle für Selbstbestimmtes Leben (DSL) stuft Ihren Hilfe- und Pflegebedarf mit dem sogenannten BelRAI-Screener ein. Ein Mitarbeiter der DSL kommt zu Ihnen nach Hause und schätzt Ihre Bedürfnisse und Fähigkeiten in Ihrem vertrauten Umfeld ein.

Der Mitarbeiter der DSL nimmt verpflichtend an einer Schulung teil, um Ihren Unterstützungsbedarf korrekt und zuverlässig auszuwerten. Eine Person Ihres Vertrauens kann gerne vor Ort dabei sein.

Hinweis: Die DSL nimmt gegebenenfalls automatisch mit Ihnen Kontakt auf. Die Anfragen zur Einstufung laufen über das Ministerium, das Team Pflegegeld ist also immer Ihr direkter Ansprechpartner.

BelRAI wertet Ihren Bedarf an Hilfen aus

Die digitale Anwendung BelRAI analysiert Ihre Fähigkeiten und Schwächen, aber auch Ihre Vorlieben im Alltag. Dabei nimmt die Anwendung Ihre körperlichen Fähigkeiten beispielsweise das Gehen und alltägliche Aktivitäten wie die Körperwäsche oder Einkäufe unter die Lupe.

Der BelRAI-Screener besteht aus 5 Modulen. Sie können pro Modul zwischen 0 und 6 Punkten erzielen. Er bietet eine einheitliche wissenschaftliche Sprache auf nationaler Ebene. In Ostbelgien ist die Anwendung seit 2019 im Einsatz, um das Profil der einziehenden Bewohner in den Wohn- und Pflegezentren für Senioren (WPZS) festzustellen und Ihnen eine Unterstützungskategorie zuzuordnen.

Der BelRAI-Screener dient nicht dazu, eine Krankheit zu diagnostizieren. Auch die Schwere einer Erkrankung ist nicht ausschlaggebend, um einen Unterstützungsbedarf zu ermitteln. Der BelRAI-Screener kann lediglich feststellen,

  • wie selbstständig eine Person in ihrem Alltag zurechtkommt
  • und ob dadurch ein Unterstützungsbedarf besteht oder nicht

Detaillierte Auskünfte zu BelRAI lesen Sie im weiterführenden Link. Ihre Fragen beantwortet die DSL.

Das Pflegegeldsystem für Ostbelgien zählt vier Kategorien

Sie müssen mindestens den Wert 3 in den Modulen „Instrumentale Aktivitäten des täglichen Lebens (IATL)“ und „Aktivitäten des täglichen Lebens (ATL)“ erreichen. Dann ist Ihr Unterstützungsbedarf so groß, dass Sie Anrecht auf Pflegegeld haben:

  • Kategorie 1: Wert > 3 in den Modulen IATL und ATL
  • Kategorie 2: Wert zwischen 6 und 12,99 auf dem BelRAI-Screener
  • Kategorie 3: Wert von mindestens 13 auf dem BelRAI-Screener oder ein Wert von mindestens 6 in den Modulen IATL und ATL
  • Kategorie 4: Wert zwischen 13 und 30 auf dem BelRAI-Screener und zwischen 5 und 18 in den Modulen Kognition, psychische Störungen und Verhaltensstörungen

Einspruch

Wenn Sie mit der Einstufung durch die DSL nicht einverstanden sind, können Sie beim Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft Einspruch erheben. Dieses leitet Ihren Einspruch an die Dienststelle weiter.

Die DSL beauftragt einen anderen Mitarbeiter als denjenigen, der die ursprüngliche Einstufung durchgeführt hat. Dieser organisiert innerhalb von 30 Werktagen, nachdem Sie den Einspruch eingereicht haben, ein neues Screening.

Danach entscheidet der zuständige Minister über Ihren Einspruch. Sollten Sie dann immer noch gegen die Entscheidung sein, steht es Ihnen frei, eine Beschwerde beim Ombudsdienst oder eine Klage bei Gericht einzureichen.