Fördersystem für kommunale Pilotprojekte

2022 wurde das Zuschusssystem für Pilotprojekte der Gemeinden eingeführt. Wenn eine Gemeinde im Sinne des Klimaplans ein Projekt auf die Beine stellt und vorantreibt, kann sie Zuschüsse beim Ministerium beantragen.

Die Ziele des integrierten Energie- und Klimaplans sind:

  • die CO2-Emissionen in der Deutschsprachigen Gemeinschaft bis 2030 um 55% und bis 2050 um 100% zu senken
  • Maßnahmen für Klimaschutz- und Klimaanpassung einzuführen

Was wird gefördert?

Die Gemeinden können jährlich einen Zuschuss für Pilotprojekte in Höhe von 1,1 Millionen Euro erhalten.

Die Sonne scheint auf eine Reihe von Solarpaneelen.

Sie können Zuschüsse für Personal- und Funktionskosten nutzen, um beispielsweise:

  • eine Machbarkeitsstudie oder Sensibilisierungsmaßnahmen durchzuführen
  • ein Monitoring-Tool zu entwickeln
  • Weiterbildungen zu organisieren
  • einen gemeindespezifischen Aktionsplan weiterzuentwickeln.
  • Der maximale Zuschuss liegt bei 30 000 Euro pro Gemeinde / Jahr.

Die Gemeinden können Zuschüsse für Investitionsausgaben im Bereich nachhaltige Mobilität und erneuerbare Wärme nutzen, um beispielsweise:

  • Ladestationen für Elektrofahrräder oder E-Bike-Sharing-Infrastruktur zu errichten
  • eine Wärmepumpe zur Wärme- und Kaltrückgewinnung aus Abwasser zu installieren eine Plattform zur Trocknung, Lagerung und Verteilung von Biomasse-Brennstoff zu errichten
  • Hier reicht der Zuschuss je nach Einwohnerzahl von 75 000 bis 125 000 Euro / Jahr pro Gemeinde. Die Förderhöhe liegt bei maximal 80%.

Bewilligung

Die Regierung entscheidet über die Anträge. Die Entscheidung basiert auf folgenden Bewertungskriterien:

  • gemeindeübergreifendes Pilotprojekt
  • adäquate Projektbeschreibung und Realisierbarkeit der Umsetzung
  • direkter oder indirekter Beitrag zur Reduzierung der CO2-Emissionen
  • Langlebigkeit des Pilotprojekts
  • innovativer Charakter des Pilotprojekts
  • andere positive Effekte im Hinblick auf die Nachhaltigkeit und sozioökonomischeFaktoren
  • Bürgerbeteiligung

Wie und wo einen Antrag stellen?

Die Gemeinden können Anträge für individuelle oder gemeindeübergreifende Vorhaben einreichen. Dazu wenden sie sich ans Ministerium an den Fachbereich Standortentwicklung.

Die Antragsfristen für das Einreichen von Pilotprojektanträgen sind in jedem Jahr der 1. Januar und 1. Juni.

Unter „Mehr zu Thema“ finden Sie den gesamten integrierte Energie- und Klimaplan für die Deutschsprachige Gemeinschaft sowie das Rundschreiben zu den Pilotprojekten zum Herunterladen.

Bis März 2024 wurden bereits 43 Pilotprojekte der Gemeinden bewilligt. Das Gesamtvolumen beträgt 1,7 Millionen Euro. Dieses kofinanziert die Deutschsprachige Gemeinschaft zu 86 Prozent mit rund 1,46 Millionen Euro.