Begleitetes Wohnen Ostbelgiens VoG
Die Wohngemeinschaften des Begleiteten Wohnens nehmen erwachsene Menschen ab 18 Jahre mit diesen Bedingungen auf:
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eine psychiatrische Erkrankung, die nach Kriterien des DSM anerkannt ist
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eine Absicherung durch die Krankenkasse
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ein stabilisierter Zustand
Das Begleitete Wohnen ist zuständig für die betroffenen Personen
BWO zielt darauf ab,
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den Personen einen stabilisierenden und sicheren Lebensraum außerhalb der psychiatrischen Kliniken zu bieten
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sie in ihrer Autonomie und ihrer sozialen Handlungsfähigkeit zu fördern und zu unterstützen, sodass ein eigenständiges Leben in der Gesellschaft wieder möglich wird.