Begleitetes Wohnen Ostbelgiens VoG

Die Wohngemeinschaften des Begleiteten Wohnens nehmen erwachsene Menschen ab 18 Jahre mit diesen Bedingungen auf:

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  • eine psychiatrische Erkrankung, die nach Kriterien des DSM anerkannt ist

  • eine Absicherung durch die Krankenkasse

  • ein stabilisierter Zustand

Das Begleitete Wohnen ist zuständig für die betroffenen Personen

  • die ihren Wohnsitz in der Deutschsprachigen Gemeinschaft haben

  • in einer der Randgemeinde leben mit einem Bezug zur Deutschsprachigen Gemeinschaft und die deutsche Sprache beherrschen.

BWO zielt darauf ab,

  • den Personen einen stabilisierenden und sicheren Lebensraum außerhalb der psychiatrischen Kliniken zu bieten

  • sie in ihrer Autonomie und ihrer sozialen Handlungsfähigkeit zu fördern und zu unterstützen, sodass ein eigenständiges Leben in der Gesellschaft wieder möglich wird.