Zuschüsse für Gemeinden

Vier Hände halten Puzzleteile mit umweltfreundlichen Symbolen, wie Windkraft, Recycling, Hochwasserschutz und Naturschutz. Die Puzzleteile passen ineinander und stehen als Ganzes für den Klimaschutz.

Wenn eine Gemeinde oder eine Autonome Gemeinderegie (AGR) im Sinne des Klimaplans ein Projekt auf die Beine stellt und vorantreibt, kann sie Zuschüsse beim Ministerium beantragen.

Was wird gefördert?

Die Gemeinden können inkl. ihrer Autonomen Gemeinderegien jährlich einen Zuschuss für Pilotprojekte in Höhe von insgesamt  1,1 Millionen Euro erhalten.

Sie können Zuschüsse für Personal- und Funktionskosten nutzen, um beispielsweise:

  • eine Machbarkeitsstudie oder Sensibilisierungsmaßnahme durchzuführen
  • ein Monitoring-Tool zu entwickeln
  • Weiterbildungen zu organisieren
  • einen gemeindespezifischen Aktionsplan weiterzuentwickeln

Der maximale Zuschuss liegt bei 30 000 Euro pro Gemeinde (inkl. AGR) / Jahr.

Die Gemeinden inklusive ihrer AGR können Zuschüsse für Investitionsausgaben im Bereich nachhaltige Mobilität und erneuerbare Wärme nutzen, um beispielsweise:

  • Ladestationen für Elektrofahrräder oder E-Bike-Sharing-Infrastruktur zu errichten
  • eine Wärmepumpe zur Wärme- und Kaltrückgewinnung aus Abwasser zu installieren
  • eine Plattform zur Trocknung, Lagerung und Verteilung von Biomasse-Brennstoff zu errichten

Hier reicht der Zuschuss je nach Einwohnerzahl von 75 000 bis 125 000 Euro / Jahr pro Gemeinde (inkl. AGR). Die Förderhöhe liegt bei maximal 80%.

Bewilligung

Die Regierung entscheidet über die Anträge. Die Entscheidung basiert auf folgenden Bewertungskriterien:

  • gemeindeübergreifendes Pilotprojekt
  • adäquate Projektbeschreibung und Realisierbarkeit der Umsetzung
  • direkter oder indirekter Beitrag zur Reduzierung der CO2-Emissionen
  • Langlebigkeit des Pilotprojekts
  • innovativer Charakter des Pilotprojekts
  • andere positive Effekte im Hinblick auf die Nachhaltigkeit und sozioökonomische Faktoren
  • Bürgerbeteiligung

Wie und wo einen Antrag stellen?

Die Gemeinden und Autonome Gemeinderegien können Anträge für individuelle oder gemeindeübergreifende Vorhaben einreichen. Dazu wenden sie sich ans Ministerium an den Fachbereich Standortentwicklung.

Die Antragsfristen für das Einreichen von Pilotprojektanträgen sind in jedem Jahr der 1. Januar und 1. Juni.

Unter „Mehr zu Thema“ finden Sie den gesamten Energie- und Klimaplan für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

Bis September 2025 wurden bereits 60 Pilotprojekte der Gemeinden bewilligt. Das Gesamtvolumen beträgt 2,19 Millionen. Dieses kofinanziert die Deutschsprachige Gemeinschaft zu 87 Prozent mit rund 1,9 Millionen Euro.