Mobilitätshilfen
Die Dienststelle versorgt Sie mit Mobilitätshilfen wie Rollstühlen, Gehhilfen oder Antidekubituskissen. Wenn Sie eine Mobilitätshilfe für länger als ein Jahr brauchen und Ihren Wohnsitz in der Deutschsprachigen Gemeinschaft haben, dann wenden Sie sich bitte direkt an die Dienststelle. Für alle kurzfristigen Versorgungen wenden Sie Sich bitte an den Ansprechpartner Ihrer Wahl (beispielsweise Krankenkasse, Bandagist, Rotes Kreuz, Apotheke).
Ich wohne zu Hause
Wenn Sie langfristig auf eine Mobilitätshilfe angewiesen sind, dann richten Sie bitte Ihre Anfrage an die Dienststelle für Selbstbestimmtes Leben. Dazu benötigen Sie eine medizinische Verordnung Ihres Hausarztes oder eines Facharztes.
Ein Mitarbeiter der DSL wird sich bei Ihnen melden, um einen Hausbesuch zu organisieren. Danach wird Ihre Anfrage überprüft, und Sie können eventuell eine Bezuschussung für die Mobilitätshilfe erhalten. Hierzu gibt es bestimmte Kriterien.
Falls Sie eine Gehhilfe benötigen, muss nicht zwingend ein Hausbesuch eines Mitarbeiters der DSL stattfinden. Wenn Sie eine medizinische Verordnung erhalten haben, können Sie direkt einen konventionierten Leistungserbringer kontaktieren, der prüft, ob Sie Anrecht auf eine Gehhilfe haben. Wenn ja, kann diese direkt bestellt werden.
Ich wohne in einem Wohn- und Pflegezentrum
Wenn Sie eine Mobilitätshilfe benötigen, dann richten Sie bitte Ihre Anfrage an das Wohn- und Pflegezentrum, falls es sich um eine Standardversorgung (Gehhilfe, Standard-Rollstuhl und Standard-Antidekubituskissen) handelt. Für alle anderen Anfragen im Bereich der Mobilitätsversorgung richten Sie Ihre Anfrage bitte an die Dienststelle für Selbstbestimmtes Leben. Ihr Wohn- und Pflegezentrum unterstützt Sie gerne bei dieser Anfrage.