Bezuschussung von Ausrüstungsgegenständen
Als soziale Organisation können Sie einen Zuschuss für Ausrüstungsgegenstände beantragen. Ob Sie einen Zuschuss erhalten oder nicht, hängt maßgeblich von folgenden Aspekten ab:
- Sie können den Bedarf für Ihre Ausstattung oder Ausrüstung nachweisen.
- Der Haushalt der Deutschsprachigen Gemeinschaft verfügt über genügend vorgesehenen Mittel.
- Die Ausrüstung oder Ausstattung wird für eine Einrichtung (Infrastruktur) benötigt, die selbst förderfähig ist.
Förderfähige Ausstattung
Alle beweglichen Güter, die für die Nutzung einer Immobilie oder Außeninfrastruktur unentbehrlich sind, sind förderfähig. Dazu gehört insbesondere
- Mobiliar für Kassen-, Büro- oder Aufenthaltsräume
- Mobiliar und Material für didaktische Küchen oder Werkstätten
- Schränke und Regale
Förderfähige Ausrüstung
Alle beweglichen Güter, die für die Nutzung einer Immobilie oder Außeninfrastruktur sowie für die Wahrnehmung der Aktivitäten eines Antragstellers nützlich sind, sind förderfähig. Dazu gehört insbesondere
- EDV-Material
- Audio- und Videomaterial
- Kopiermaschinen
Wie hoch ist der Zuschuss?
Der Zuschuss für Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände beträgt 50 Prozent der annehmbaren Ausgaben.
Jetzt beantragen!
Bitte füllen Sie das Antragsformular aus und schicken Sie es per Mail oder Post an den angegebenen Kontakt. Das Formular finden Sie als Download auf dieser Seite. Wie Sie nach der Antragsstellung vorgehen müssen, steht im Antragsformular beschrieben.
Dieser Zuschuss ist ausschließlich für Organisationen aus dem sozialen Bereich bestimmt. Organisationen aus den Bereichen Sport, Kultur und Jugend müssen ihren Zuschuss mit dem für sie bestimmten Formular beantragen. Weitere Infos zu den Zuschussanträgen in diesen Bereichen finden Sie über die weiterführenden Links.