Ausrüstungs- und Ausstattungszuschüsse
Die Deutschsprachige Gemeinschaft kann für den Kauf von Ausrüstungen, die für die Jugendarbeit gebraucht werden, sowie für Infrastruktur Zuschüsse gewähren.
Bei der Antragstellung wird unterschieden zwischen Ausrüstung und Ausstattung.
Ausrüstung
Die Deutschsprachige Gemeinschaft kann geförderten Jugendeinrichtungen Zuschüsse von höchstens 50 Prozent für die Anschaffung von Ausrüstungsgegenständen gewähren. Die Bedingungen sind, dass die Gegenstände:
- zur Ausübung der Jugendarbeit dienen müssen,
- nicht zu einer Infrastruktur gehören dürfen,
- dazu bestimmt sind, einen Teil der Kosten für die Erneuerung oder Erweiterung der Grundausrüstung zu decken.
Ausstattung
Unter bezuschussbarer Ausstattung versteht man bewegliche Güter, die für die Nutzung der Immobilie oder der Außeninfrastruktur unentbehrlich sind (z.B. Mobiliar, Schränke, Regale usw.).
Antrag stellen
In den Downloads finden Sie die Antragsformulare zum Herunterladen.
Bitte beachten Sie, dass die Anträge jedes Jahr bis zum 31. März eingereicht werden müssen.