Was hat Zusammenarbeit mit Mitgestaltung zu tun?
Kooperation und Mitgestaltung gehören zusammen: Das Ziel von beidem ist, dass Menschen oder Gruppen gemeinsam handeln und aktiv mitmachen. Der Vorteil ist, man erreicht einfacher ein besseres Ergebnis. Kooperation kann ganz unterschiedlich aussehen: von formalen Fusionen bis hin zu punktuellen Unterstützungen.
Warum zusammenarbeiten?
Sich als Gruppe zusammenzuschließen oder Vereinsaktivitäten auf mehrere Organisationen zu verteilen, kann aus mehrerlei Gründen eine gute Idee sein:
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Neben den formal-juristischen Wegen für VoG-Fusionen und Co, die im Infoblatt aufgeführt werden, gibt es zahlreiche Möglichkeiten, auf andere Art zusammenzuarbeiten.
Beispiele aus Ostbelgien
- Nord-Ost-Wind (NOW) ist ein Zusammenschluss von zwei VoGs: die Harmonien aus Walhorn und aus Raeren. Sie teilen sich unter dem Dach einer faktischen Vereinigung die Verwaltungsaufgaben. Die beiden VoGs bestehen weiterhin als juristische Person. Die Verantwortung verändert sich also nicht. Da die eine VoG vor dem Zusammenschluss keinen Dirigenten mehr hatte und beide zu wenig Musiker, können nun beide weiter ihre musikalischen Ziele verfolgen. An den Einstufungen durch die Deutschsprachige Gemeinschaft nimmt die faktische Vereinigung als Ganzes teil.
- Zur VoG Herzebösch gehören zehn Vereine. Diese verwalten das Sport- und Kulturzentrum Herzebösch. Die VoG Sportkomplex Manderfeld kümmert sich im Auftrag der Gemeinde Büllingen um die Sporthalle.
Wie Zusammenarbeit und Kooperation auf ganz unterschiedlichen Ebenen das Leben von Vereinen und Organisationen vereinfachen können, wurde auf einem der Netzwerktreffen „Ehrenamt und Vereinsarbeit“ diskutiert. Eastbelgica, Nord-Ost-Wind, Musica Nova und Jugendinfo sind alle durch Fusionsprozesse gegangen bzw. stecken mittendrin, pflegen Synergien und arbeiten unterschiedlich mit anderen Vereinen oder Einrichtungen zusammen.
Was ist dabei wichtig?
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Eine Übersicht mit Ideen und rechtlichen Möglichkeiten finden Sie im Infoblatt in den Downloads.