Pflichtangaben in der Kommunikation

Verpflichtende Angaben einer VoG

Angaben, die zwingend bei Dokumenten und Korrespondenz der VoG (d. h. Urkunden, Rechnungen, Ankündigungen, Bekanntmachungen, Briefe, Bestellscheine, Websites und sonstige Unterlagen, ob in elektronischer Form oder nicht) genannt werden müssen:

Vier Personen halten Schilder mit bunten Icons in die Luft wie ein Zahnrad, ein Schloss, eine Sprechblase und eine Verknüpfung.

  • Name
  • Rechtsform, also die Bezeichnung „Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht“ oder die Abkürzung „VoG“, gefolgt von der Nennung des zuständigen Unternehmensgerichts
  • Adresse des Sitzes
  • Unternehmensnummer
  • Wenn in der Satzung die offizielle E-Mail-Adresse und die Webseite angegeben wurden, dann sind diese Angaben rechtsverbindlich und müssen bei jeder Korrespondenz der VoG mit angegeben werden.
  • Register der juristischen Personen Eupen oder RJP Eupen hinzufügen
  • Falls zutreffend den Zusatz, dass sich die VoG in Gründung bzw. in Liquidation befindet. Dabei werden Dritte darüber informiert, dass die Person bereits im Namen einer noch zu gründenden oder noch für eine sich im Auflösungsprozess befindliche VoG handelt.

Eigenschaft des handelnden Vertreters

Alle Rechtsakten, die für eine Vereinigung bindend sind, müssen vor oder nach dem Namen der unterzeichnenden Person angeben, in welcher Eigenschaft dieser Vertreter handelt. Somit wird Dritten gegenüber verdeutlicht, ob die Person im Auftrag der VoG oder als Privatperson handelt.