Stipendien für Künstler

Eine junge Künstlerin hält eine Farbpalette und Pinsel in der einen Hand und mit der anderen Hand macht sie das Handzeichen für Geld.

Ostbelgien beheimatet eine beeindruckende Künstlerszene mit talentierten Persönlichkeiten, die oft weit über die Landesgrenzen hinaus bekannt sind. Um diese kreative Vielfalt zu stärken und gezielt zu unterstützen, vergibt die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft zweimal im Jahr Künstlerstipendien. Diese Förderung eröffnet Musikern, Tänzern, bildenden Künstlern und Theatermachern die Möglichkeit, ihre künstlerischen Visionen in die Tat umzusetzen.

Welche Projekte werden gefördert?

Gefördert werden Kulturprojekte, die sich noch in der Konzeptphase befinden. Ein Kunststipendium dient dazu, Kunstschaffende finanziell zu unterstützen und ihnen zu ermöglichen, sich ganz auf die Ausarbeitung ihrer Ideen zu konzentrieren.

Die wichtigsten Voraussetzungen:

  • das Projekt muss zeitlich begrenzt sein
  • es sollte sich um ein außergewöhnliches Vorhaben mit einer klaren Zielsetzung handeln
  • die Förderung dient ausschließlich der Ausarbeitung neuer Werke
  • das Werk hat einen Bezug zu Ostbelgien oder der Künstler hat seinen Wohnsitz in der Deutschsprachigen Gemeinschaft

Bereits abgeschlossene Projekte können hingegen nicht durch das Künstlerstipendium unterstützt werden. Allerdings gibt es für die Präsentation fertiger Werke die Möglichkeit, Förderungen für besondere Kulturprojekte zu beantragen.

Wie kann ich einen Antrag stellen?

Um einen Antrag stellen zu können, müssen folgende Dokumente eingereicht werden:

  • Antragsformular
  • künstlerischer Lebenslauf 
  • die Beschreibung des künstlerischen Projekts
  • Aufstellung der Ausgaben und Einnahmen (zum Beispiel in Form einer Exceltabelle) 

Das Antragsformular finden Sie im Downloadbereich auf dieser Seite.

Was passiert nach der Antragsfrist?

Die Anträge für ein Kunststipendium werden einer Fachjury vorgelegt. Die Fachjury gibt dem zuständigen Minister ein Gutachten zu jedem Antrag ab. Dieser entscheidet auf Grundlage des Gutachtens darüber, ob ein Antrag genehmigt wird und wie hoch das Stipendium ausfällt.

Der Zuschuss wird als 80-prozentiger Vorschuss ausbezahlt.

Die folgenden Unterlagen müssen spätestens drei Monate nach Veröffentlichung zur Auszahlung des Restbetrags eingereicht werden:

  • ein Abschlussbericht
  • eine Aufstellung aller förderfähigen Ausgaben und die dazugehörigen Belege, inklusive Zahlungsnachweis
  • ein Exemplar aller Veröffentlichungen im Zusammenhang mit dem Projekt

Falls diese Unterlagen nicht spätestens drei Monate nach Veröffentlichung eingereicht worden sind, muss der Vorschuss zurückgefordert werden.

Die Veröffentlichung muss spätestens 24 Monate nach der Zusage erscheinen. Auf schriftliche Anfrage kann die Regierung diese Frist einmalig um 12 Monate verlängern. 

Die Antragsfrist ist der 31. März oder der 31. Oktober eines jeden Jahres.