Einstufung von Amateurkunstvereinen

Einstufung von Amateurkunstvereinen

Die Amateurkunstvereinigungen bilden das Zentrum der lokalen Kulturaktivitäten in Ostbelgien. In allen Sparten sind Vereine aktiv, die ein bemerkenswertes und oft sogar außergewöhnlich hohes künstlerisches Niveau erreichen. Insgesamt engagieren sich in allen Ortschaften eine Vielzahl an Musik-, Gesangs- und Theatervereine sowie Tanzgruppen. Eingestufte Vereine können Zuschüsse für ihre Auftritte von der Deutschsprachigen Gemeinschaft erhalten.

Einstufung der Vereine 

Männer und Frauen singen in einem Chor und werden von einem Dirigenten angeleitet.

Die Deutschsprachige Gemeinschaft fördert die Amateurkunst und organisiert alle vier Jahre Einstufungen in den Sparten Musik und Tanz. In der Sparte Theater finden die Einstufungen einmal im Jahr statt. Eine externe Fachjury bewertet die Leistung der Vereine.

Förderung

Eingestufte Vereine erhalten jährlich einen Zuschuss für ihre Auftritte. Die Anzahl der bezuschussten Auftritte und die Förderhöhe pro Auftritt hängen von der jeweiligen Einstufungskategorie ab.

Um die Förderung zu erhalten, reichen die eingestuften Vereine das Formular aus dem Downloadbereich sowie Nachweise über die durchgeführten Veranstaltungen ein. Bezuschusst werden nur öffentlich zugängliche Auftritte.

Wer darf teilnehmen?

Teilnehmen dürfen alle Vereine, die in den Genuss der Basisbezuschussung einer der Gemeinden der Deutschsprachigen Gemeinschaft kommen. Die teilnahmeberechtigten Vereine werden vor der Einstufung angeschrieben und erhalten alle Informationen zur Anmeldung und zum Ablauf der Einstufung.

Theater

In der Sparte Theater finden die Einstufungen jährlich im Wechsel statt. Die Einstufungsergebnisse bleiben vier Jahre lang gültig. Die eingestuften Vereine müssen die Liste der Auftritte im Auftrag sowie die Belege bis zum 31. Mai einreichen.

Tanz

Die Einstufung der Tanzvereine findet alle vier Jahre statt. Teilnehmen können Tanzvereine aus den Bereichen Folklore-, Garde- und Showtanz. Ein abwechslungsreiches Programm ist hier garantiert. Die Auftritte im Auftrag sind bis zum 31. Januar jeden Jahres nachzuweisen. 

Musik

Im Bereich Musik finden alle vier Jahre insgesamt sechs verschiedene Einstufungswettbewerbe statt. Diese Einstufungen werden in enger Zusammenarbeit mit Födekam, dem Dachverband für Musik, organisiert. Zu den sechs unterschiedlichen Bereichen zählen:  

  • Musikvereine (Harmonien, Fanfaren und Brassbands)
  • Instrumentalensembles (traditionelle Blasmusik usw.)
  • Kammermusikensembles
  • Spielmannszüge und Drumbands
  • Chöre und Vokalensembles
  • Kinder- und Jugendchöre

Einreichen der Bestätigung der Auftritte

Das Formular zur Bestätigung geförderter Auftritte und die entsprechenden Belege sind bis zum 31. Januar einzureichen. Das entsprechende Formular finden Sie in den Downloads.

Jahreszuschüsse für eingestufte Amateurkunstvereinigungen mit besonderer künstlerischer Auszeichnung sind bis zum 30. Juni zu belegen.