Förderung von Kulturprojekten
Sie möchten ein besonderes Kulturprojekt durchführen? Sie haben eine Idee für ein innovatives und außergewöhnliches Kulturprojekt in der Deutschsprachigen Gemeinschaft? Dann stellen Sie einen Antrag für die Förderung Ihres Projekts.
Wer kann einen Antrag stellen?
- freie Kunstschaffende
- VoGs
- Autonome Gemeinderegien
- Kulturbehörden außerhalb der Deutschsprachigen Gemeinschaft
- Amateurkunstvereinigungen
- anerkannte Bildungseinrichtungen der Deutschsprachigen Gemeinschaft
- professionelle Kulturträger
Welche Bedingungen muss das Projekt erfüllen?
- innovativer oder außergewöhnlicher Charakter
- regionale oder überregionale Ausstrahlung
- inhaltlicher Bezug zur Deutschsprachigen Gemeinschaft
- ausreichende Publikumsausrichtung
- ausreichende inhaltliche und fachliche Qualitätsmerkmale mit eigenständiger künstlerischer Handschrift oder Ausrichtung
- kein Doppelangebot in der Deutschsprachigen Gemeinschaft
- Gesamtkosten von mindestens 1.000 Euro
Förderung
Die Förderung beträgt maximal 50 Prozent der annehmbaren Ausgaben. Der Zuschuss wird als 80-prozentiger Vorschuss ausbezahlt. Damit der Restbetrag (20 Prozent) ausgezahlt werden kann, müssen Sie folgenden Unterlagen bis spätestens drei Monate nach Veröffentlichung einreichen:
- Abschlussbericht
- Aufstellung aller förderfähigen Ausgaben und die dazugehörigen Belege (inklusive Zahlungsnachweis)
- Exemplare aller Veröffentlichungen im Zusammenhang mit dem Projekt
Achtung: Wenn Sie die Unterlagen nicht zeitig einreichen, muss das Ministerium den vorausgezahlten Zuschuss zurückfordern.
Wie kann ich einen Antrag stellen?
Sie können die Förderung ihres besonderen Kulturprojektes per Formular beim Ministerium beantragen. Im Antragsformular
- beschreiben Sie Ihr Projekt
- beantworten eine Reihe von Fragen
- geben Sie eine detaillierte Kostenaufstellung aller Einnahmen und Ausgaben
Die Kostenaufstellung dient als Nachweis zur finanziellen Machbarkeit Ihres Projektes. Das Antragsformular finden Sie als Download unter „Mehr zum Thema“ auf dieser Seite.
Wann kann ich einen Antrag stellen?
Die Antragsfrist hängt vom Zeitpunkt Ihres Projektes ab:
- Das Projekt findet zwischen 1. Januar und 30. Juni statt: Antragsfrist endet am 31. Oktober des vorangehenden Jahres.
- Das Projekt findet zwischen 1. Juli und 31. Dezember statt: Antragsfrist endet am 31. März des jeweiligen Jahres.