Zuschuss für Praxisassistenten
Allgemeinmedizinerinnen und -mediziner können einen Zuschuss auf die Lohnkosten ihrer Praxisassistenz erhalten. Der Zuschuss deckt 50 Prozent der tatsächlichen Lohnkosten der Praxisassistenz abzüglich anderer öffentlicher Zuschüsse ab. Er ist auf einem Höchstbetrag von 6.047 EUR pro Jahr begrenzt und wird entsprechend gesetzlichen Vorgaben indexiert.
Bedingungen
-
Die Praxisassistenzen und die Allgemeinmedizinerinnen und -mediziner müssen mindestens 13 Arbeitsstunden/Woche leisten.
- Die Allgemeinmedizinerinnen und -mediziner müssen
- in der Deutschsprachigen Gemeinschaft tätig sein.
- eine LIKIV-Zulassung mit den Endziffern 003 oder 004 vorweisen.
- mit einer zertifizierten elektronischen Patientenakte arbeiten.
- im Kalenderjahr vor Antragstellung jeweils 150 globale medizinische Akten (dossier médical global) verwalten
Bei Ärztehäusern werden die Anzahl medizinischer Akten durch die Anzahl Allgemeinmedizinerinnen und -mediziner geteilt.
Online-Antrag stellen
Sie können den Antrag auf Lohnkostenzuschuss online über die Verwaltungsplattform Mon Espace einreichen.
Beantragen Sie jetzt Ihren Lohnkostenzuschuss für Praxisassistenz über Mon Espace!
Erforderliche Dokumente
Folgende Dokumente benötigen Sie für Ihren Antrag:
- Eidesstattliche Erklärung
- Anerkennungsnachweis als Allgemeinmediziner (Eintragungsnummer 003 +004)
- Kopie des Arbeitsvertrags und der Lohnkosten der Praxisassistenz
Alle Unterlagen, die Sie bereits für Anträge aus vergangenen Jahren eingereicht haben, müssen Sie nicht nochmal einreichen. Das heißt, haben Sie bereits Ihren Anerkennungsnachweis eingereicht oder den Arbeitsvertrag Ihrer Praxisassistenz, müssen Sie diese nicht erneut im Online-Antrag hochladen.
Wenn sich jedoch etwas geändert hat, wie zum Beispiel die Arbeitszeiten einer Praxisassistenz, dann müssen Sie den neuen Vertrag im Online-Antrag hochladen. Außerdem muss für jeden Arbeitsvertrag, die betreffende Person im Antragsformular eingetragen werden.
Antragsfrist
Die Antragsfrist endet am 30. Juni des laufenden Jahres. Bis dahin müssen Sie Ihren vollständigen Online-Antrag inklusive aller Unterlagen auf Mon Espace eingereicht haben. Das Ministerium bearbeitet anschließend Ihren Antrag, sodass Ihr Zuschuss nach dem 30. Juni ausgezahlt werden kann.
Offene Fragen?
Für Fragen bezüglich Ihres Impulseo-Antrags wenden Sie sich bitte an die zuständige Ansprechperson im Ministerium.
Bei technischen Fragen rund um die Verwaltungsplattform Mon Espace konsultieren Sie bitte den FAQ-Bereich auf der Plattform. Falls Sie weiterhin Fragen haben sollten, können Sie sich an den IT-Support des Ministeriums wenden.