Niederlassungsprämie und zinsloser Kredit

Allgemeine Bedingungen

Sie können die Niederlassungsprämie oder den zinslosen Kredit beantragen bei Erstniederlassung in der Deutschsprachigen Gemeinschaft

  • innerhalb von vier Jahren nach Ihrer Anerkennung als in der Allgemeinmedizin praktizierende Person (LIKIV-Zulassung mit Endziffern 003 und 004) oder
  • nach der Rückkehr aus einem Entwicklungsland. Welche Länder aktuell als Entwicklungsländer gelten, erfahren Sie über den weiterführenden Link.

Sowohl Angestellte als auch Selbstständige können einen Antrag stellen. Dabei ist es egal, ob Sie in einer Einzelpraxis, Praxisgemeinschaft oder einem Ärztehaus arbeiten.

Niederlassungsprämie

Die Niederlassungsprämie beläuft sich auf 20.000 Euro. Bitte informieren Sie sich bei Ihrem Steuerberater über einen möglichen reduzierten Steuersatz.

Wenn Sie Ihre Praxis innerhalb von fünf Jahren ab dem Datum Ihrer Niederlassung schließen oder in eine Gemeinde außerhalb der Deutschsprachigen Gemeinschaft umziehen, müssen Sie die Prämie anteilig zurückzahlen. Dieser Betrag wird ohne Zinszuschlag anhand der noch verbleibenden vollständigen Jahre berechnet.

Online-Antrag auf Niederlassungsprämie

Sie können den Antrag auf Niederlassungsprämie online über die Verwaltungsplattform Mon Espace stellen:

Beantragen Sie jetzt Ihre Niederlassungsprämie über Mon Espace!

Welche Dokumente brauchen Sie für den Online-Antrag?

Für die Online-Antrag brauchen Sie einen Zulassungsnachweis (LIKIV-Zulassung mit Endziffern 003 und 004).

Antrag auf einen zinslosen Kredit

Der zinslose Kredit des Impulseo-Fonds beträgt höchstens 15.000 Euro. Sie können den Kredit ausschließlich für die Immobilie oder für das Material Ihrer hauptberuflichen Tätigkeit in der Allgemeinmedizin nutzen. Sie haben fünf Jahre Zeit, um Ihren Kredit zu tilgen. Sie können den Kredit bereits im Jahr vor Ihrer ärztlichen Zulassung beantragen, wenn Sie dem Antrag einen Nachweis über den Kauf einer Immobilie beifügen.

Das Antragsformular steht Ihnen als Download zur Verfügung. Im Formular finden Sie eine Auflistung aller benötigten Dokumente. Den vollständigen Antrag können Sie per E-Mail einreichen. Alle Angaben dazu finden Sie ebenfalls im Antragsformular.

Offene Fragen?

Für Fragen bezüglich Ihres Impulseo-Antrags wenden Sie sich bitte an die zuständige Ansprechperson im Ministerium.

Bei technischen Fragen rund um die Verwaltungsplattform Mon Espace konsultieren Sie bitte den FAQ-Bereich auf der Plattform. Falls Sie weiterhin Fragen haben sollten, können Sie sich an den IT-Support des Ministeriums wenden.