Sterbehilfe
In Belgien ist aktive Sterbehilfe (Euthanasie) seit dem Jahr 2002 unter strengen Bedingungen erlaubt. Das Gesetz vom 22. August 2002 regelt klar, unter welchen Umständen ein Mensch das Recht hat, sein Leben mit ärztlicher Hilfe zu beenden.
Was versteht man unter aktiver Sterbehilfe?
Darunter versteht man eine Handlung, die eine ärztliche Fachkraft auf ausdrückliches Verlangen einer Person vornimmt, um deren Leben vorsätzlich zu beenden. Aktive Sterbehilfe soll Menschen dabei helfen, in Würde zu sterben, wenn das Leben durch Krankheit oder Leid unerträglich geworden ist.
Wann ist Sterbehilfe erlaubt?
Damit Sterbehilfe durchgeführt werden darf, müssen bei einer aktuellen Anfrage folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
- Der Patient oder die Patientin muss bei vollem Bewusstsein und entscheidungsfähig sein.
- Es muss eine medizinisch aussichtslose Situation vorliegen.
- Die Person muss unter anhaltenden, unerträglichen körperlichen oder seelischen Qualen leiden, die nicht gelindert werden können. Die Leiden müssen die Folge einer schweren und unheilbaren Krankheit oder eines Unfalls sein.
Die Bitte um Sterbehilfe muss frei, überlegt und wiederholt geäußert werden, ohne Druck von außen. Es ist möglich, eine vorgezogene Willenserklärung abzugeben, falls die Patientin oder der Patient zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr in der Lage ist, ihren/seinen Willen zu äußern.
Wer darf Sterbehilfe erhalten?
Erwachsene und mündige Minderjährige dürfen in Belgien Sterbehilfe erhalten. Seit 2014 dürfen auch Kinder und Jugendliche Sterbehilfe erhalten, wenn sie als „mündig“ gelten. Auch Menschen aus dem Ausland können unter bestimmten Bedingungen Sterbehilfe in Belgien beantragen.
Wie läuft das Verfahren ab?
Die Person stellt eine schriftliche, datierte und unterschriebene Anfrage bei ihrem Arzt. Es finden Beratungen statt, die auch die Möglichkeit der Palliativversorgung einschließen. Ein zweiter, unabhängiger Arzt muss den Zustand des Patienten und die Einhaltung der gesetzlichen Bedingungen bestätigen.
Zwischen der schriftlichen Anfrage und der Sterbehilfe muss eine Wartezeit von mindestens einem Monat liegen. Die Durchführung der Sterbehilfe erfolgt durch den Arzt. In den meisten Fällen verabreicht dieser dem Patienten dazu eine Injektion, die den Tod zur Folge hat.
Wichtig zu wissen
Der Arzt muss sich an Sorgfaltskriterien halten, die Entscheidung dokumentieren und einen Bericht bei der föderalen Kontroll- und Bewertungskommission einreichen. Diese überwacht die Einhaltung der Regeln.
Sterbehilfe ist in Belgien kein Recht. Auch wenn eine Person alle Bedingungen erfüllt, kann ein Arzt die Durchführung der Sterbehilfe ablehnen. Dies ist seine freie Entscheidung.