- Sie haben ein Recht auf eine qualifizierte Dienstleistung. Dies bedeutet, dass Sie Anrecht auf die bestmögliche Versorgung haben.
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Sie können Ihren Gesundheitsdienstleister frei wählen. Sie können beispielsweise frei entscheiden, welches Fachpersonal Sie konsultieren. Sie können jederzeit eine zweite Meinung einholen.
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Sie haben ein Recht über Ihren Gesundheitszustand informiert zu werden. Eine mündliche und/oder schriftliche Erklärung steht Ihnen als Patient zu. So sind Sie über alle notwendigen Maßnahmen oder Risiken in Verbindung mit Ihrer Gesundheit informiert. Wenn Sie etwa an Übergewicht leiden, können dadurch Folgeerkrankungen entstehen, über die Sie aufgeklärt werden.
Achtung: Sie können aber auch aktiv bestimmen, dass Sie keine Informationen über Ihren Gesundheitszustand erhalten möchten.
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Nach vorheriger Information müssen Sie aktiv einer Behandlung zustimmen. Bevor beispielsweise mit einem neuen Medikament begonnen wird, müssen Sie als Patient über die Wirkungen und Nebenwirkungen aufgeklärt werden und Ihr Einverständnis zur Behandlung abgegeben haben.
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Sie haben ein Recht darauf, zu wissen, ob der Gesundheitsdienstleister versichert ist und berechtigt ist, seinen Beruf auszuüben. Der Arzt legt Ihnen zum Beispiel offen, dass er in der Ärztekammer eingetragen ist.
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Ihre Patientenakte können Sie jederzeit einsehen oder von dieser eine Kopie erhalten. Auch können Sie eine Vertrauensperson bestimmen, die Einsicht in Ihre Akte hat und Sie bei der Entscheidungsfindung unterstützt.
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Der Schutz Ihres Privatlebens muss gewährt sein. Dies bedeutet, dass Dritte nicht Einsicht in Ihre Behandlung bekommen.
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Im Falle einer Beschwerde steht Ihnen die zuständige Ombudsstelle zur Verfügung. Wenn Sie das Gefühl haben, Ihre Rechte werden nicht gewahrt, können Sie Sich bei der Ombudstelle melden.
Zudem können Sie einen Bevollmächtigten als Patientenvertretung bestimmen. Diese Person kann dann Ihre Rechte als Patient wahrnehmen, wenn Sie dazu nicht in der Lage sind.
Im Downloadbereich finden Sie eine ausführliche Broschüre und ein Faltblatt. Über die weiterführenden Links finden Sie detaillierte Auskünfte zum Thema Patientenrechte.
Patientenverfügung
Wenn Sie sicher sein wollen, dass Ihren Wünschen hinsichtlich der Behandlung entsprochen wird, wenn Sie Ihren freien Willen nicht mehr selbst äußern können, sollten Sie rechtzeitig eine Patientenverfügung ausfüllen. Das Gesetz zu den Patientenrechten bildet auch den rechtlichen Rahmen für diese Patientenverfügung.