Auf dem Weg zu einer tabakfreien Generation

Was gilt in puncto Tabakkonsum in Belgien?

  • Verbot für Minderjährige
  • keine Zigarettenautomaten
  • Rauchverbot in Innenräumen
  • Rauchverbot im Auto mit Kindern
  • Einheitsverpackungen
  • Verbot von Snus und Nikotinbeuteln
  • Verbot von Einweg-E-Zigaretten

Wo darf man nicht mehr rauchen?

  • in öffentlichen und privaten Einrichtungen mit Publikumsverkehr wie Cafés und Restaurants
  • an folgenden öffentlichen Orten im Innen- und Außenbereich:
    • Vergnügungsparks
    • Zoos
    • Streichelzoos (während der Öffnungszeiten)
    • Spielplätze
    • Sportanlagen
  • an folgenden öffentlichen Orten im Innenbereich sowie an den Ein- und Ausgängen im Umkreis von 10 Metern:
    • Betreuungseinrichtungen, Kurzzeitpflegezentren, Alten- und Pflegeheime
    • Krankenhäuser
    • Kindertagesstätten
    • außerschulische Betreuungseinrichtungen
    • Primar-, Sekundar- und Hochschulschulen
    • Akademien für die Kunstausbildung in Teilzeit
    • öffentliche Bibliotheken
    • Sportanlagen: im gesamten Sportkomplex, in eventuell vorhandenen Außenplätzen oder Fanbereichen
    • Kletterparks
    • Skateparks

Rauchfreie Bereiche müssen deutlich beschildert sein, ob durch Schilder, Fahnen, Tafeln, Pfosten, Säulen, Banner oder Bodenmarkierungen. Nähere Infos zur Beschilderung finden Sie auf der Internetseite Generation Rauchfrei.

Gibt es Ausnahmen?

Man darf Raucherzonen in den oben genannten öffentlichen Orten unter folgenden Bedingungen einreichen:

  • außerhalb von Durchgangsbereichen
  • außerhalb der Sichtweite
  • deutliche Beschilderung der Raucherzone und Abgrenzung
  • auf Musikfestivals, die an mehreren aufeinanderfolgenden Tagen auf einer Sportstätte stattfinden

Wenn sich auf dem Gelände eines Streichelzoos Wohnungen (privater Bereich) befinden, darf man außerhalb der Öffnungszeiten rauchen. Ein Rauchverbot besteht nicht in allen öffentlichen Parks in denen Tiere gezeigt werden. Dazu finden Sie mehr Details über die weiterführenden Links.

Erfolgen Kontrollen?

Inspektoren des Föderalen Öffentlichen Dienstes Volksgesundheit und die Polizei übernehmen diese Aufgabe. Verstöße können ein Bußgeld zwischen 208 und 8.000 Euro mit sich bringen.

Der Betreiber ist dafür verantwortlich, das Rauchverbot durchzusetzen. Besuchende sind verpflichtet, das Rauchverbot einzuhalten.

Tabakfreie Generation

Bis 2040 soll in Belgien die erste rauchfreie Generation Realität werden. Konkret bedeutet das

  • Alle Kinder, die 2019 oder später geboren wurden, sollen rauchfrei aufwachsen.
  • Sie sollen in jeder Phase ihrer Entwicklung vor Tabakrauch geschützt werden.
  • Sie sollen das Rauchen nicht als „normal“ ansehen.
  • Sie sollen nicht mit dem Rauchen beginnen.
  • Sie sollen nicht abhängig von Tabakprodukten oder E‑Zigaretten werden.

Nur wenn junge Menschen gar nicht erst anfangen, kann die Vision einer tabakfreien Generation erreicht werden.