Kurzaufenthalte in Wohn- und Pflegezentren für Senioren
Möchten Sie als betreuende Familie eventuell in Urlaub fahren? Sind Sie vielleicht selbst erkrankt oder müssen sich einer Operation unterziehen?
In diesen und anderen Situationen ist der Kurzaufenthalt eine geeignete Lösung, um pflegende Angehörige zu entlasten. Manchmal ist der Kurzaufenthalt aber auch eine notwendige Etappe zwischen einem Krankenhausaufenthalt und der Rückkehr nach Hause.
Wie sieht diese Pflege in der Praxis aus?
Der alte Mensch mit Unterstützungsbedarf kann für einen bestimmten Zeitraum (in der Deutschsprachigen Gemeinschaft sind dies maximal drei Monate pro Kalenderjahr) in ein Wohn- und Pflegezentrum für Senioren ziehen. Ein Vertrag zwischen Bewohner und Heim legt die Modalitäten des Aufenthaltes fest.
Wo werden in Ostbelgien solche Kurzaufenthalte angeboten?
In der Deutschsprachigen Gemeinschaft bieten alle Wohn- und Pflegezentren für Senioren dieses Angebot an. Für einen Kurzaufenthalt von weniger als einem Monat wenden Sie bitte sich direkt an die Wohn- und Pflegezentren.
Für einen Aufenthalt von mehr als einem Monat kontaktieren Sie bitte die „Dienststelle für Selbstbestimmtes Leben“. Die Kontaktangaben finden Sie unter „Ansprechpartner“.