Eine Wohnung (ver)mieten
Ein Mietvertrag wird zwischen zwei Parteien abgeschlossen: dem Vermieter (Eigentümer) und dem Mieter. Beide Seiten haben klare Rechte und Pflichten.
Pflichten des Mieters
- Er zahlt pünktlich die Miete.
- Er schließt eine Brandschutzversicherung ab.
- Er geht sorgsam mit der Wohnung um und gibt sie in gutem Zustand zurück.
Vor Vertragsabschluss muss der Mieter eine Mietkaution hinterlegen (max. zwei Monatsmieten). Diese wird auf ein Sperrkonto auf den Namen des Mieters eingezahlt und dient als Sicherheit für eventuelle Schäden.
Pflichten des Vermieters
Der Vermieter ist verpflichtet, während der gesamten Mietdauer eine „gesunde und sichere“ Wohnung bereitzustellen. Dies umfasst:
- dass die elektrischen Anlagen konform und die Gas- und Wasserleitungen intakt sind.
- dass die Wohnung vor Schimmelbildung, Feuchtigkeit geschützt und ausreichend belüftet ist.
- dass die Wohnung der Mindeststandards für Raumgröße, Deckenhöhe und Tageslicht entspricht.
In den meisten Fällen benötigt der Vermieter eine Mietgenehmigung, die bei der zuständigen Gemeindeverwaltung, in der sich die vermietet Immobilie befindet, beantragt werden muss.
Zusätzlich muss der Vermieter den Mietvertrag innerhalb von zwei Monaten registrieren – einschließlich Eingangsortsbefund und Energiezertifikat.
Streitigkeiten vermeiden
Erfüllen beide Parteien ihre Pflichten, entsteht in der Regel ein gutes Mietverhältnis. Bei Unstimmigkeiten können sich Mieter und Vermieter an die Verbraucherschutzzentrale VoG (VSZ) wenden, die im Bereich Mietrecht Unterstützung bietet.
Die Deutschsprachige Gemeinschaft ist für das Wohnmietrecht verantwortlich. Derzeit basiert die Regelung weiterhin auf dem Dekret der Wallonischen Region vom 15. März 2018.