Europäische Blue Card
Die Blue Card ist eine spezielle, kombinierte Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis. Sie wird zusätzlich zur Arbeits- und Beschäftigungserlaubnis B oder kombinierten Arbeitserlaubnis für hoch qualifiziertes Personal aus Drittstaaten vergeben. Es handelt sich also um zwei parallellaufende Systeme mit jeweils eigenen Merkmalen.
Welche Vorteile bietet die europäische Blue Card?
Die europäische Blue Card bietet zusätzliche Vorteile im Bereich innereuropäischer Mobilität.
- Bei Erhalt der Blue Card darf die drittstaatsangehörige Person zunächst nur in dem Unternehmen und in der Position arbeiten, die sie bei der Beantragung angegeben hat.
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Nach zwei Jahren Beschäftigung ist ein Wechsel des Arbeitgebers in Belgien ohne zusätzliche Formalitäten möglich.
- Nach 18 Monaten kann der Inhaber bzw. die Inhaberin der Blue Card in einem anderen EU-Land eine Arbeit aufnehmen. Dafür muss er oder sie eine neue Blue Card nach den gesetzlichen Vorgaben des jeweiligen Landes beantragen.
- Um den Status Daueraufenthalt-EU zu erlangen, müssen Drittstaatsangehörige generell fünf Jahre legal und ununterbrochen in einem EU-Land leben. Mit der Blue Card können Drittstaatsangehörige diese obligatorischen fünf Jahre erreichen, indem sie verschiedene Aufenthalte in verschiedenen EU-Ländern kumulieren.
Wer kann eine Blue Card erhalten?
Personen aus Drittstaaten können eine europäische Blue Card erhalten, wenn sie:
- eine hohe und durch ein Hochschuldiplom belegte berufliche Qualifikation aufweisen (Mindeststudiendauer: 3 Jahre)
- einen unbefristeten Arbeitsvertrag oder Jahres-Arbeitsvertrag vorlegen können
- nachweislich ein Bruttojahresgehalt in Höhe von 63.586 Euro erhalten
Antrag, Gültigkeitsdauer und Verlängerung
Erfüllen Ihre potentielle Arbeitskraft diese Kriterien, können Sie als Arbeitgeber oder bevollmächtigte Person die Blue Card über die Plattform „Working in Belgium“ beantragen.
Die Blue Card ist maximal drei Jahre gültig. Erfüllt eine Arbeitskraft nach drei Jahren weiterhin die Voraussetzungen, können Sie die Blue Card verlängern lassen.
- Jahr 1 und 2 mit einer Blue Card: Der Arbeitgeber muss das Arbeitsamt über jede Unterbrechung des Arbeitsvertrags zu informieren. Für die Arbeitskraft muss eine neue Arbeitserlaubnis beantragt werden, wenn sie den Arbeitgeber wechselt oder sich die Arbeitsbedingungen so ändern, dass sie sich auf die Gültigkeit der Arbeitserlaubnis auswirken.
- Nach zwei Jahren kann die Arbeitskraft den Arbeitgeber wechseln, ohne eine neue Blue Card beantragen zu müssen, vorausgesetzt, sie erfüllt weiterhin die Bedingungen für eine Blue Card.