Was macht die Hygieneinspektion der Deutschsprachigen Gemeinschaft?
In Belgien gibt es bestimmte Infektionskrankheiten, deren Ausbreitung verhindert werden muss, um die Bevölkerung zu schützen. Eine Liste fasst diese Krankheiten zusammen und gilt für ganz Belgien - mit leichten Abänderungen in den einzelnen Gemeinschaften.
Die Krankheiten auf der Liste müssen bei der jeweiligen Hygieneinspektion gemeldet werden. Die Gründe hierfür sind beispielsweise, dass diese Krankheiten
-
sehr ansteckend sind
- sich schnell ausbreiten und/oder
- schwere Komplikationen verursachen
Dann ist es besonders wichtig, die Ansteckung einzugrenzen und Kontaktpersonen zu schützen. Diese Aufgaben übernimmt die Hygieneinspektion.
Außerdem ist die Hygieneinspektion Teil von regionalen, nationalen und internationalen Netzwerken. Sie tauscht sich regelmäßig mit den Hygieneinspektionen der angrenzenden Länder und der anderen Teilstaaten und Vertretern der Santé Publique, Sécurité de la Chaine alimentaire Environnement (SPF) aus. Sie ist Teil des Europäischen Frühwarnsystems EWRS (Early Warning and Response System) und in allen föderalen Arbeitsgruppen zum Thema infektiöse Krankheiten, Risikoeinschätzung und Risikomanagement vertreten.
Die entsprechenden Rechtstexte finden Sie in den weiterführenden Links. Der Erlass beinhaltet die meldepflichtigen Infektionskrankheiten, das Dekret regelt die Zuständigkeiten der Hygieneinspektion.
Bereitschaftsdienst
Die Hygieneinspektion ist jeden Tag erreichbar. Dieser Bereitschaftsdienst steht Privatpersonen und Fachleuten wie Ärzten, Laboren oder Verantwortlichen von Personengemeinschaften zur Verfügung.
Telefonnummer Hygieneinspektion: 087 87 67 00
E-Mail-Hygieneinspektion: [email protected]
Zeiten Bereitschaftsdienst:
- montags bis freitags: 08:00 – 17:30 Uhr
- am Wochenende und an Feiertagen: 09:00 – 17:00 Uhr