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Jugendschutz

Die Justizbehörden beauftragen die Mitarbeitenden des Jugendschutzes damit, Jugendliche zu begleiten, die vor dem Erreichen des 18. Lebensjahres mit einer Straftat in Verbindung gebracht werden. Außerdem überwacht der Jugendschutz die Einhaltung der Auflagen.

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