HPV-Impfung
Der Hohe Gesundheitsrat Belgiens empfiehlt, alle 9- bis 14-Jährigen gegen HPV zu impfen. In Ostbelgien erhalten Kaleido und alle Ärzte den Impfstoff kostenlos für die Schuluntersuchung im 1. Sekundarschuljahr sowie durch den offiziellen Impfkalender.
Unser körpereigenes Abwehrsystem leistet viel, es bekämpft Krankheitserreger und kann diese in vielen Fällen unschädlich machen. Das ist auch bei Humanen Papillomaviren so. In manchen Fällen stößt auch ein starkes Immunsystem an seine Grenzen. Das kann dann zu einer langanhaltenden Infektion führen, aus der sich bestimmte HPV-bedingte Erkrankungen entwickeln können.
Durch eine Impfung kann sich unser Immunsystem besser gegen HPV wehren. Je jünger die geimpfte Person ist, umso besser wirkt die Impfung. Im Idealfall erfolgt eine HPV-Impfung VOR den ersten Sexualkontakten. Die Impfung kann zwischen 15 und 26 Jahren nachgeholt werden.
Wie immer schützt die Impfung Ihr Kind, trägt aber auch zum kollektiven Schutz bei. Je mehr Menschen geschützt sind, desto weniger können die Hochrisikoviren zirkulieren.
Da der Impfstoff nur gegen die häufigsten aber nicht gegen alle HPV-Typen wirkt, bleibt die regelmäßige Vorsorgeuntersuchung beim Arzt, beispielsweise per Zellabstrich am Gebärmutterhals, sehr wichtig.
Der Impfstoff
Die Weltgesundheitsorganisation bestätigt die Sicherheit von zwei Impfstoffen:
- Ein sogenannter bivalenter Impfstoff schützt gegen 2 krebserregenden Virentypen
- Ein sogenannter 9-Valenten-Impfstoff ist gegen neun Virustypen aktiv
Die Impfstoffe sind gut verträglich. Eventuelle Begleiterscheinungen sind harmlos: Es kann vorkommen, dass die Einstichstelle irritiert bzw. gerötet ist oder dass der Kopf ein paar Tage schmerzt.
HPV-Impfung in Ostbelgien
In Ostbelgien wird der Impfstoff Kaleido und allen Ärzten durch den offiziellen Impfkalender der Deutschsprachigen Gemeinschaft und für die Schuluntersuchung im 1. Sekundarschuljahr kostenlos zur Verfügung gestellt. Wenn die Impfung über Kaleido im 1. Sekundarschuljahr erfolgt, ist auch der Impfakt kostenlos.
Alternativ kann der Hausarzt oder Gynäkologe Ihr Kind impfen. In diesem Fall ist eine Eigenbeteiligung notwendig. Das Landesamt für Kranken- und Invalidenversicherung (LIKIV, französisch INAMI) übernimmt in solchen Fällen einen Teil der Kosten. Am besten erkundigen Sie sich dazu vorab bei Ihrer Krankenkasse.