Die Jugendkommission

Die Jugendkommission besteht aus Vertretern der geförderten Jugendeinrichtungen, des Jugendrats und des Ministeriums. Weitere Mitglieder sind Personen, die Erfahrungen mit Aus- und Weiterbildungen von Jugendlichen haben. Insgesamt arbeiten sechs Personen in der Kommission mit. Die Jugendkommission wird jeweils für eine Dauer von drei Jahren eingesetzt.

Organisation von Weiterbildungen

7 Personen stehen auf Stufen vor einem Gebäude und lächeln

 v.l.n.r. Calvin Keutgen (OCARINA), Célia Marx (KLJ Ostbelgien), Minister Gregor Freches (Regierung), André Schmatz (Ministerium), Marie-Claire Hellmann (OJA Eupen), Nicole Keutgen (Jugendinformation Ostbelgien) und Dana Mattar (RDJ)

Die Jugendkommission organisiert und/oder evaluiert

  • Weiterbildungen für Jugendliche, ehrenamtliche Jugendleiter- und Jugendarbeiterinnnen.
  • Grundausbildungen, die zum „Anerkennungsnachweis ehrenamtlicher Jugendleiter“ der Deutschsprachigen Gemeinschaft führen,
  • die Weiterbildung zum Praktikumsbegleiter.

Die Kommission kann diese Aus- und Weiterbildungen in Auftrag geben. In diesem Fall übernimmt sie die Begutachtung, die Koordination und die Evaluierung der Weiterbildungen, die von entsprechenden Weiterbildungsanbietern wie zum Beispiel einer Theater- oder Sportvereinigung organisiert werden.

Gutachten

Die Kommission überprüft bei Anträgen für Zuschüsse, ob die Bedingungen des Dekretes in Bezug auf Aus- und Weiterbildungen erfüllt sind und dokumentiert dies in Gutachten.

Die Kommission erstellt außerdem allgemeine Gutachten zum Thema der Aus- und Weiterbildung im Jugendbereich. Zur Übernahme dieser Aufgabe sind regelmäßige innerbelgische und internationale Austausche und Studienbesuche vorgesehen. Zum Beispiel zur Anerkennung von nicht formalem Lernen, d.h. Fähigkeiten, Kompetenzen wie Teamfähigkeit, Verantwortungsübernahme, Mitgestaltung.