Aus- und Weiterbildungszuschüsse

Jugendarbeiterinnen und Jugendarbeiter sowie Jugendleiterinnen und Jugendleiter erhalten ein jährliches Budget von maximal 650 Euro für die Teilnahme an Aus- und Weiterbildung.

Auch Jugendeinrichtungen können Finanzmittel beantragen, wenn sie selbst Aus- und Weiterbildungen durchführen.

Die Anträge werden von der Jugendkommission begutachtet.

Indirekte Förderung von Jugendlichen

Jugendliche erhalten eine indirekte Förderung, indem die Deutschsprachige Gemeinschaft die Durchführung von folgenden Aus- und Weiterbildungen fördert:

  • Grundausbildungen, die zum „Anerkennungsnachweis ehrenamtliche Jugendleiterin“ oder „Anerkennungsnachweis ehrenamtlicher Jugendleiter“ führen,
  • Weiterbildungen, die allen Jugendlichen offenstehen,
  • interne Weiterbildungen von Jugendeinrichtungen, die sich an die eigenen Mitglieder richten.

Die jeweiligen Förderkriterien finden Sie in den Antragsformularen.

Antrag stellen

In den Downloads finden Sie die Antragsformulare zum Herunterladen.