Aus- und Weiterbildungszuschüsse
Jugendarbeiterinnen und Jugendarbeiter sowie Jugendleiterinnen und Jugendleiter erhalten ein jährliches Budget von maximal 650 Euro für die Teilnahme an Aus- und Weiterbildung.
Auch Jugendeinrichtungen können Finanzmittel beantragen, wenn sie selbst Aus- und Weiterbildungen durchführen.
Die Anträge werden von der Jugendkommission begutachtet.
Indirekte Förderung von Jugendlichen
Jugendliche erhalten eine indirekte Förderung, indem die Deutschsprachige Gemeinschaft die Durchführung von folgenden Aus- und Weiterbildungen fördert:
- Grundausbildungen, die zum „Anerkennungsnachweis ehrenamtliche Jugendleiterin“ oder „Anerkennungsnachweis ehrenamtlicher Jugendleiter“ führen,
- Weiterbildungen, die allen Jugendlichen offenstehen,
- interne Weiterbildungen von Jugendeinrichtungen, die sich an die eigenen Mitglieder richten.
Die jeweiligen Förderkriterien finden Sie in den Antragsformularen.
Antrag stellen
In den Downloads finden Sie die Antragsformulare zum Herunterladen.