Grundausbildung: ehrenamtliche Jugendleiterin und ehrenamtlicher Jugendleiter

Vier Jugendliche stehen mit verschränkten Armen lächelnd in einem Büro.

Die Grundausbildung für ehrenamtliche Jugendleiterinnen und -leiter setzt sich aus zwei Ausbildungszyklen zusammen:

  • Der erste Ausbildungszyklus umfasst mindestens 40 Stunden Theorie sowie zusätzlich eine Ausbildung im Bereich der Ersten Hilfe.
  • Der zweite Ausbildungszyklus umfasst mindestens 30 Stunden und kann entweder in Form einer theoretischen Ausbildung oder eines begleiteten Praktikums erfolgen.

Praktikumsheft

Für die Begleitung der Praktika werden Jugendleiter und Jugendarbeiter ausgebildet. Zur Unterstützung und für die Dokumentierung des Praktikums gibt es ein Praktikumsheft, das einfach digital ausgefüllt werden kann.

Die einzelnen Kapitel findet ihr zum Ausfüllen und Herunterladen im Downloadbereich. Ihr könnt das Heft nicht selbst ausdrucken? Kein Problem! Bei der Jugendkommission könnt ihr das Heft ebenfalls in ausgedruckter Form erhalten. Die E-Mail-Adresse findet ihr in den Kontaktangaben.

Das Praktikumsheft müssen die Praktikumsbegleiter sowie die Praktikanten im Laufe des Praktikums ausfüllen. Am Ende des Praktikums muss dieses Heft dann bei der Jugendkommission eingereicht werden. In einem letzten Schritt überreicht die Regierung den Anerkennungsnachweis, besser bekannt als „Leiterausweis“, an die Jugendlichen.