Bürokratieabbau und Verwaltungsvereinfachung
Förderung der Jugendarbeit: Programmdekret 2025
Mit dem Programmdekret gehen auch einige Änderungen am Dekret vom 6. Dezember 2011 zur Förderung der Jugendarbeit einher. Diese zielen darauf ab, die administrativen Verpflichtungen zu reduzieren und somit den Jugendeinrichtungen zugutekommen.
Was ist neu?
Folgende Dekret-Änderungen betreffen die Arbeit der Jugendeinrichtungen:
- Aufhebung der jährlichen Verpflichtung zur Einreichung einer Bilanz und Ergebnisrechnung
- Aufhebung der verpflichtenden Erstellung von Sozialraumanalysen für die Träger der OJA
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Einführung eines Zusatzzuschusses zur Förderung von Jubiläen
- Umbenennung der Wirksamkeitsdialoge in "Jahresgespräche“
- Aufhebung der Verpflichtung zur jährlichen Einreichung eines Jahresprogramms
- Aufhebung eines verpflichtenden zweijährlichen Begleitausschusses zur Auswertung des Leistungsauftrags der Jugendinformation
- Einführung eines Jahresgesprächs
- Aufhebung der verpflichtenden Einreichung eines Haushaltsplans sowie eines Jahresprogramms für das Jugendbüro
- Ausweitung der Möglichkeit eines Weiterbildungszuschusses auf alle ehrenamtlichen Mitglieder von Jugendeinrichtungen, insofern die Weiterbildung in Zusammenhang mit der ausgeübten Tätigkeit steht
Eine koordinierte Fassung des Dekrets zur Förderung der Jugendarbeit finden Sie als Download unter „Mehr zum Thema“.
Der Rat der deutschsprachigen Jugend (RDJ) gab ebenfalls ein Gutachten zum Programmdekretvorschlag ab. Dieses ist den weiterführenden Links unter „Mehr zum Thema“ zu entnehmen.
Was ist ein Programmdekret?
Ein Programmdekret ist ein Sammeldekret, das eine Ansammlung von unterschiedlichen Bestimmungen aus unterschiedlichen Bereichen zusammenfasst. Es kann Regeln einführen, ändern, ergänzen oder aufheben. Mit einem Programmdekret können verschiedene Dekrete gleichzeitig geändert werden, zum Beispiel um auf eine bestimmte Situation zu reagieren. Mit dem Programmdekret 2025 sollen Verwaltungsprozesse vereinfacht und Bürokratie abgebaut werden.