Zusatzversicherung Ehrenamt

Laut Gesetz über die Rechte der Freiwilligen müssen VoGs eine Versicherung abschließen, die mindestens die zivilrechtliche Haftung der Vereinigung absichert, für den Fall, dass Ehrenamtliche Schäden bei Drittpersonen verursachen.

Eine Frau hält ein blaues Schutzschild mit einem Haken in den Händen.
 

Für faktische Vereinigungen besteht diese Verpflichtung auch. Allerdings nur, wenn sie mindestens eine Person unter Arbeitsvertrag haben, oder sie als Unterteilung (Sektion) einer Rechtsperson oder einer Vereinigung betrachtet werden können (Beispiel: Pfadfinder, Rotes Kreuz …). Allen anderen faktischen Vereinigungen wird jedoch dringend empfohlen, eine solche Versicherung ebenfalls abzuschließen. Anderenfalls haften die Mitglieder persönlich, wenn Ehrenamtliche bei Aktivitäten für die Vereinigung Schäden an Drittpersonen verursachen.

Körperschaften des öffentlichen Rechts (Gemeinden, ÖSHZ etc.) fallen auch unter diese Verpflichtung.

Sammelversicherung für Ehrenamtliche

Die Deutschsprachige Gemeinschaft bietet eine Sammelversicherung für Ehrenamtliche an, die über diese gesetzliche Verpflichtung hinausgeht und folgende Bereiche abdeckt:

  • Haftpflicht
  • Körperschäden
  • Rechtsschutz (zivil- und strafrechtliche Verteidigung)

Damit haben kleine VoGs und faktische Vereinigungen mit Sitz in den neun deutschsprachigen Gemeinden mit wenigen Aktivitäten eine einfache und kostenlose Möglichkeit, sich zu versichern.

Der Versicherungsschutz gilt sowohl während der Aktivität als auch auf dem Weg zu und von den Tätigkeiten. Das Fahrzeug des Ehrenamtlichen ist darüber jedoch nicht versichert.

Achtung

Über diese Versicherung der Deutschsprachigen Gemeinschaft werden die Ehrenamtlichen versichert, die während einer Veranstaltung ehrenamtlich aktiv sind. Der Verein selbst oder Teilnehmer an einer Veranstaltung sind darüber nicht versichert.

Für Aktivitäten im Karneval bedeutet dies: Umzüge können nicht versichert werden, da die dort mitlaufenden Personen nicht als Ehrenamtliche einzustufen sind, sondern als Teilnehmer. Fragen Sie im Sektor nach, welche Gruppenversicherungen hierfür bestehen. Ehrenamtliche Wagenbauer sowie ehrenamtliche Organisatoren und Helfer von bspw. Kappensitzungen können jedoch während dieser Aktivität versichert werden.

Die praktischen Details sowie den Zulassungsantrag zur Zusatzversicherung Ehrenamt finden Sie in den weiterführenden Links.