Minderjährige VoG-Verwalter?

Warum sollten Verwalter einer VoG volljährig sein?

Zwar geht ein Verwalter bei der Vertretung der VoG gegenüber Dritten keine persönliche Verpflichtung ein, doch muss er gemäß der belgischen VoG-Gesetzgebung bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Hier erfahrt Ihr mehr.

Laut der belgischen VoG-Gesetzgebung muss ein Verwalter geschäftsfähig und in der Lage sein, die mit dem Mandat verbundenen Verpflichtungen zu verstehen und zu erfüllen.

Mögliche Folgen eines minderjährigen Verwalters

Wenn ein minderjähriger Verwalter einen Fehler macht oder seinen Auftrag überschreitet, wird es für die VoG schwierig, ihn haftbar zu machen. Denn er kann sich darauf berufen, dass er aufgrund seiner Minderjährigkeit nicht rechtswirksam in das Mandat hätte eintreten dürfen (fehlende Geschäftsfähigkeit).

Ein Beispiel

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Eine VoG möchte einen Raum anmieten. Der minderjährige Verwalter wird vom Verwaltungsrat mit der Auswahl und dem Vertragsabschluss beauftragt. Er entscheidet sich für einen Raum, dessen Miete deutlich über dem Budget der VoG liegt, und unterzeichnet den Mietvertrag im Namen der VoG. Damit ist die VoG verpflichtet, die Miete zu zahlen.

Der Verwaltungsrat könnte argumentieren, dass der Verwalter seinen Auftrag überschritten hat, und eine persönliche Haftung geltend machen. Der minderjährige Verwalter könnte sich jedoch erfolgreich darauf berufen, dass er die mit dem Mandat verbundenen rechtlichen Folgen nicht vollständig überblicken konnte. Die VoG bliebe dann womöglich auf den Kosten sitzen und geriete im schlimmsten Fall in finanzielle Schwierigkeiten.

Fazit

Um solche Risiken zu vermeiden, sollten Verwalter einer VoG volljährig sein.

Wenn minderjährige Mitglieder den Verein unterstützen möchten, kann der Verwaltungsrat sie jederzeit

  • zu Sitzungen einladen oder
  • ihnen Aufgaben im Rahmen von Projekten übertragen
  • allerdings ohne offizielles Mandat

Engagierte Minderjährige können also mitwirken und organisatorische Unterstützung leisten, aber:

  • keine rechtsverbindlichen Entscheidungen treffen
  • keine Verträge im Namen der VoG eingehen

Wichtiger Hinweis:

Sollte ausnahmsweise ein minderjähriger Verwalter ernannt werden, ist dafür eine ausdrückliche Genehmigung des zuständigen Friedensrichters erforderlich, um die Bestellung rechtlich abzusichern.