Prämien im Überblick: energieeffizient umbauen

Sie besitzen ein Eigenheim in der Deutschsprachigen Gemeinschaft? Sie vermieten eine Wohnobjekt? Das Ministerium unterstützt Sie finanziell, wenn Sie Baumaßnahmen ergreifen, um an Ihrem Gebäude Energie einzusparen oder dessen CO2-Ausstoß zu vermindern.

Das Ministerium fördert folgende Einzelmaßnahmen:

Sanierungsmaßnahme

Maximaler U-Wert
[W/m²K]

Prämienbetrag

Wärmedämmung von Außenwänden

U ≤ 0,24 W/m²K

60 €/m²
max.250 m²

Wärmedämmung von Dachflächen

U ≤ 0,20 W/m²K

45 €/m²
max.200 m²

Wärmedämmung von Speicherböden

U ≤ 0,24 W/m²K

30 €/m²
max.200 m²

Wärmedämmung von Geschossdecken zum Keller/ Kriechkeller

U ≤ 0,24 W/m²K

30 €/m²
max.200 m²

Erneuerung von Fenstern, Fenstertüren und Außentüren

Uw ≤ 1,5 W/m²K

+ Ug ≤ 1,1 W/m²K

90 €/m²
max.50 m²

Austausch/Einbau einer Heizungsanlage durch eine Wärmepumpe (außer Luft/Luft)

Siehe Liste der förderfähigen Wärmepumpen

(EEG/PEB Zertifikat min.:C) 

4.000 €

Austausch/Einbau einer Wärmepumpe zur Warmwasserbereitung Siehe Liste der förderfähigen Warmwasser-Wärmepumpen 500 €
Austausch/Einbau einer Heizungsanlage durch eine Biomasse-Heizung Siehe Liste der förderfähigen Holzheizungen 2.500 €
Austausch oder Einbau eines lokalen Biomasseofens Siehe Liste der förderfähigen Holzöfen 500 €

Austausch/Einbau eines Biomassekessels oder Ofens in Kombination mit Solarpaneelen zur Warmwasserproduktion

Technische Anforderungen einhalten

4.500 €

Installation von Solarpaneelen zur Warmwasserproduktion

Technische Anforderungen einhalten

(Achtung : zertifiziertes Unternehmen) 

1.500 €

Optimierung der Heizungsanlage, 
Dämmung Heizkreisrohre

Technische Anforderungen einhalten

 5 €/m
max. 50 m

Optimierung der Heizungsanlage
durch 
digitale oder smarte Thermostatköpfe

Technische Anforderungen einhalten

25 €/Stück
max.10 Stück

Optimierung Heizungsanlage,
Einbau eines digitalen, smarten, intelligenten Raumthermostat

Technische Anforderungen einhalten

100 €/Stück max.2 Stück

Optimierung Heizungsanlage,
Einbau von hocheffizienten Heizkreispumpen

Technische Anforderungen einhalten 100 €/Stück max.2 Stück
Optimierung Heizungsanlage
Einbau Witterungsgeführte Steuerung
 
Technische Anforderungen einhalten 100 €/ Stück max.1 Stück
Begrünung Dachflächen Mindestanforderung einhalten 2.100 €
Begrünung Fassaden Mindestanforderung einhalten 2.100 €
 
 

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Energetische Verbesserung: Was genau steckt dahinter?

Bei der sogenannten „energetischen Verbesserung“ fördert das Ministerium einzelne Baumaßnahmen - maximal zwei Maßnahmen. Diese müssen dazu dienen, die Gesamtenergieeffizienz von Wohnraum zu verbessern.

  • Haben Sie die Bestätigung zur Auszahlung Ihrer Prämie erhalten, müssen Sie 12 Monate warten, bevor Sie einen neuen Antrag zur energetischen Verbesserung stellen können.
  • Die Arbeiten müssen innerhalb von 24 Monaten durchgeführt werden, nachdem der Antragsteller den Prämienantrag eingereicht hat. 
  • Bei Bedarf kann die „Energieberatung Ostbelgien“ beraten. 
  • Es gibt keine verpflichtende Reihenfolge, in der die Einzelmaßnahmen durchgeführt werden müssen.

Welche Gebäude fördert das Ministerium?

Diese Förderung ist für alle Wohngebäude anwendbar: 

  • Einfamilienhäuser
  • Mehrfamilienhäuser
  • Appartements
  • Gebäude, die zu Wohnraum umgebaut werden

Welche Einzelmaßnahmen fördert das Ministerium?

  • Begrünung des Daches und der Fassade
  • Dämmung des Daches oder der obersten Geschossdecke
  • Austausch der Fenster, der Fensterpaneelen und Außentüren
  • Dämmung der Außenfassade
  • Dämmung der Kellerdecken/unteren Geschossdecke
  • Erneuerung / Einbau einer Heizungsanlage (Wärmepumpe, Biomassekessel, lokaler Biomasseofen)
  • Erneuerung/Einbau einer Warmwasserproduktionsanlage (Wärmepumpe)
  • Installation einer solarthermischen Anlage zur Warmwasserproduktion
  • Installation eines Biomassekessels oder Biomasseofens in Kombination mit einer solarthermischen Anlage zur Warmwasserproduktion
  • Optimierung der bestehenden Heizungsanlage
  • Optimierung der bestehenden Warmwasserproduktionsanlage

Um förderfähig zu sein, müssen diese Einzelmaßnahmen bestimmte technische Mindestanforderungen erfüllen. Zusätzlich stellt das Ministerium auch formale Anforderungen an den Antragsteller und das Antragsobjekt. Hierzu finden Sie mehr Informationen und alle Formulare im Downloadbereich.

Energetische Sanierung: Was genau steckt dahinter?

Bei der sogenannten „energetischen Sanierung“ fördert das Ministerium größere Sanierungsmaßnahmen – mindestens drei Maßnahmen bis hin zur Kernsanierung. Diese müssen dazu dienen, die Gesamtenergieeffizienz von Wohnraum zu verbessern.

  • Voraussetzung ist ein gültiger Energiepass, das PEB‐Zertifikat. Dieses ist kostenpflichtig (rund 300 Euro) und nicht Teil des Prämiensystems. 
  • Die Arbeiten müssen innerhalb von 36 Monaten durchgeführt werden, nachdem der Antragsteller den Prämienantrag eingereicht hat.
  • Bei Bedarf kann die „Energieberatung Ostbelgien“ beraten. 
  • Es gibt keine verpflichtende Reihenfolge, in der die Einzelmaßnahmen durchgeführt werden müssen.

Welche Gebäude fördert das Ministerium?

Diese Förderung ist für folgende Wohngebäude anwendbar: 

  • Einfamilienhäuser
  • Appartements
  • Gebäude, die zu Wohnraum umgebaut werden

Mehrfamilienhäuser fallen durch das Raster, da für eine energetische Sanierung ein Energiepass (PEB-Zertifikat) erforderlich ist. Dieser kann für mehrere Wohneinheiten, die ein Gebäude bilden, nicht erstellt werden. Denn ein Energiepass wird pro Wohneinheit ausgestellt und nicht pro Wohngebäude. Gemeinschaftliche Flächen bezuschusst das ostbelgische Prämiensystem also nicht.

Welche Einzelmaßnahmen fördert das Ministerium?

  • Begrünung des Daches und der Fassade
  • Dämmung des Daches oder der obersten Geschossdecke
  • Austausch der Fenster, der Fensterpaneelen und Außentüren
  • Dämmung der Außenfassade
  • Dämmung der Kellerdecke / untersten Geschossdecke
  • Erneuerung / Einbau einer Heizungsanlage (Wärmepumpe, Biomassekessel, lokaler Biomasseofen)
  • Erneuerung/Einbau einer Warmwasserproduktionsanlage (Wärmepumpe)
  • Installation einer solarthermischen Anlage zur Warmwasserproduktion
  • Installation eines Biomassekessels oder Biomasseofens in Kombination mit einer solarthermischen Anlage zur Warmwasserproduktion
  • Optimierung der bestehenden Heizungsanlage
  • Optimierung der bestehenden Warmwasserproduktionsanlage

Um förderfähig zu sein, müssen diese Einzelmaßnahmen bestimmte technische Mindestanforderungen erfüllen. Zusätzlich stellt das Ministerium auch formale Anforderungen an den Antragsteller und das Antragsobjekt. Hierzu finden Sie alle Details im weiterführenden Link.

Dach- und Fassadenbegrünung: Die Hängenden Gärten von Ostbelgien

Illustration der sogenannten hängenden Gärten von Babylon, einem der sieben Weltwunder

Dach- und Fassadenbegrünungen sind nicht neu und haben teils sogar eine sehr lange Tradition. Die ersten Dachgärten entstanden bereits im 9. Jahrhundert vor Christus. Die bekanntesten unter ihnen sind die Hängenden Gärten von Babylon, eines der sieben antiken Weltwunder. Ein Bauwerk aus Terrassen mit ausgeklügelten Drainagesystemen, auf denen sogar Bäume wuchsen.

Dieses Weltwunder soll nun auch in der Deutschsprachigen Gemeinschaft Fuß fassen. Deswegen wurde das Energieprämiensystem um Zuschüsse für Dach- und Fassadenbegrünung erweitert.

Wo liegen die Vorteile?

  • Sie helfen, Gebäude zu erhalten und schützen deren Hülle.
  • Sie können ein Gebäude zusätzlich dämmen und Schall absorbieren.
  • Sie unterstützen die Artenvielfalt, bieten Tieren Nahrung und Rückzugsorte.
  • Sie schaffen ein eigenes Mikroklima, nehmen Regenwasser auf und geben es wieder ab.
  • Sie binden Schadstoffe und verbessern die Luftqualität.
  • Sie tragen zum Hochwasserschutz bei.
  • Sie verbessern das Dorf- und Stadtbild.
  • Sie schaffen neue Gestaltungsräume für Architekten und Landschaftsbauer.

Es ist möglich, die Dach- und Fassadenbegrünung mit PV-Anlagen zu kombinieren, was deren Wirkungsgrad erhöhen kann.

Was und wie hoch wird bezuschusst?

Ob mit Bauunternehmer oder in Eigenregie, die Prämie

  • beläuft sich auf maximal 2.100 Euro
  • entspricht maximal 70% der Gesamtsumme

Für die Dachbegrünung greift die Prämie ausschließlich für Komplettpakete.

Wie sehen die Kriterien aus?

Dachbegrünung

  • Die Dachfläche kann flach oder geneigt sein.
  • Die Substratschicht muss mindestens 6 cm dick sein.
  • Die Fläche muss mindestens 18 m² aufweisen.
  • Der Aufbau der Vegetationsschicht muss aus Schutzflies, Filtermatten, Drainageschicht, Substrat, Ansaat oder Pflanzen bestehen.
  • Sie müssen die Begrünung für 5 Jahre unverändert im geförderten Zustand aufrechterhalten.

Je nachdem ist es für den Brandschutz und die Wasserabfuhr wichtig, mit Leisten abgetrennte Kiesstreifen zu den Rändern und sensiblen Bauteilen sowie Kontrollschächte über den Abflüssen anzubringen.

Wandbegrünung

  • Die Fläche muss mindestens 18 m² aufweisen.
  • Die Begrünung kann über Gerüstkletterer oder horizontale und vertikale Systeme erfolgen.
  • Sie müssen die Begrünung für 5 Jahre unverändert im geförderten Zustand aufrechterhalten.