Deutschsprachige Gemeinschaft verwaltet Provinzzuschüsse

Am 1. Oktober 2021 unterzeichneten die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft, das Kollegium der Provinz Lüttich und die Bürgermeisterkonferenz der deutschsprachigen Gemeinden ein neues Zusammenarbeitsabkommen für die Jahre 2021 bis 2024.

Worum geht es?

Die Deutschsprachige Gemeinschaft ist nun für die Verwaltung und Auszahlung der Provinzzuschüsse zuständig. So möchte man Verwaltungsvereinfachungen ermöglichen. Neben strukturellen Zuschüssen gibt es einen Fördertopf für besondere Projekte aus den Bereichen:

Ein Mann hält in einer Hand eine leuchtende Glühbirne und mit der anderen bedient er einen Taschenrechner. Vor ihm sieht man Papiere und vier Türme aus Geldmünzen.
  • Unterrichtswesen und Ausbildung
  • Kultur und Jugend
  • Soziale Aktionen
  • Sport
  • Gesundheit und Senioren
  • Tourismus
  • ökologischer und ernährungswirtschaftlicher Wandel

Wie kann ich einen Antrag einreichen?

Jährlich erfolgt ein Projektaufruf. Sie können die Anträge jedes Jahr bis spätestens zum 30. Juni per Onlineformular einreichen. Das Onlineformular steht jedes Jahr ab März zur Verfügung.

Welche Zuschusskriterien müssen beachtet werden?

Projektbezogene Zuschüsse können gewährt werden, insofern die Projekte:

  • gemessen an den normalen Aktivitäten des Antragstellers einen innovativen oder außergewöhnlichen Charakter haben
  • eine regionale oder überregionale Ausstrahlung besitzen
  • einen inhaltlichen Bezug zur Deutschsprachigen Gemeinschaft bzw. zur Provinz Lüttich aufzeigen
  • zu keinem Doppelangebot in der Deutschsprachigen Gemeinschaft führen
  • Gesamtkosten in Höhe von mindestens 1.000 Euro aufweisen
  • Im Laufe des Jahres, in dem der Antrag gestellt wird, stattfinden bzw. starten

Der empfohlene Höchstbetrag für eine Förderung liegt bei 5.000 Euro.

Wer darf einen Antrag einreichen?

  • natürliche Personen
  • Vereinigungen ohne Gewinnerzielungsabsicht, die durch die Deutschsprachige Gemeinschaft oder eine andere Behörde innerhalb des deutschen Sprachgebiets gefördert werden
  • Lokale Behörden innerhalb des deutschen Sprachgebiets
  • Autonome Gemeinderegien innerhalb des deutschen Sprachgebiets
  • die durch die Deutschsprachige Gemeinschaft organisierten, anerkannten oder subventionierten Bildungseinrichtungen

Weitere Informationen zu den Kriterien und Modalitäten erhalten Sie im Downloadbereich.