Bildung
Amtliche Mitteilung FbAUO.NB/CHG/31.02-00/26.1758
Neuberechnung des Stellenkapitals für das Schuljahr 2026-2027
Regelgrundschulwesen: Erfassung der Schülerdaten und -zahlen
Die Erfassung der Schülerzahlen sowie die Neuberechnung des Stellenkapitals für die Regelgrundschulen erfolgt digital über das Schulverwaltungsprogramm Skolengo.
Die reellen Schülerzahlen zum Stichtag des 30. September 2026 sind - in Anwendung des Dekrets vom 26. April 1999 über das Regelgrundschulwesen - ausschlaggebend für die Neuberechnung des Stellenkapitals für das Schuljahr 2026-2027.
Neuberechnung des Stellenkapitals
Für die Neuberechnung verwendet das Ministerium die Schülerdaten aus Skolengo. Dabei gilt es den Status jedes einzelnen Schülers korrekt zu erfassen. Zum Stichtag des 30. September 2026 können die Regelgrundschulen die Funktion zur Berechnung des Stellenkapitals in Skolengo nutzen. Die Schulleitung und die Schulträger sollen nach Prüfung der in Skolengo eingegebenen Schülerdaten das bereitgestellte Stellenkapital validieren.
Stellenkapital: Primarschule
Eine Neuberechnung erfolgt, wenn die Berechnung mindestens eine Vollzeitstelle mehr oder weniger ergibt als das Stellenkapital, das dem Schulträger am ersten Schultag für die betreffende Niederlassung gewährt wurde. Das neuberechnete Stellenkapital steht vom 1. Oktober bis zum letzten Tag des laufenden Schuljahres zur Verfügung.
Der Schulträger kann bereits am ersten Schultag auf das neuberechnete Stellenkapital zurückgreifen. Stehen dem Schulträger aufgrund der erfolgten Neuberechnung weniger Stellen zur Verfügung, als er am ersten Schultag eingerichtet hat, gehen diese Stellen zu Lasten des Schulträgers.
Stellenkapital: Kindergarten
Für die Neuberechnung des Stellenkapitals im Kindergarten gelten folgende Fristen:
-
Stichtag: 30. September
- auf Antrag des Schulträgers am fünften Schultag des Monats Januar
- auf Antrag des Schulträgers am fünften Schultag nach den Osterferien
Eine Neuberechnung des Stellenkapitals erfolgt, wenn die Berechnung mindestens eine Vollzeitstelle mehr ergibt als das Stellenkapital, das dem Schulträger am ersten Schultag für die betreffende Niederlassung gewährt wurde. Das neuberechnete Stellenkapital steht vom 1. Oktober bis zum letzten Tag des laufenden Schuljahres zur Verfügung.
Der Schulträger kann auch im Kindergarten bereits am ersten Schultag auf das neuberechnete Stellenkapital zurückgreifen. Stehen dem Schulträger aufgrund der erfolgten Neuberechnung weniger Stellen zur Verfügung, als er am ersten Schultag eingerichtet hat, gehen diese Stellen zu Lasten des Schulträgers.
3. Kindergartenjahr: Wahl der Religion bzw. nichtkonfessioneller Sittenlehre
Das Programm umfasst nur die Schüler des 3. Kindergartenjahres, für die ihre Erziehungsberechtigten eine Religion oder nichtkonfessionelle Sittenlehre gewählt haben. Die Berechnung des Stellenkapitals in Religion bzw. nichtkonfessioneller Sittenlehre berücksichtigt nur diese Schüler und zählt sie zu der ersten Stufe der Primarschule hinzu.
Sie haben Fragen?
Der Fachbereich Ausbildung und Unterrichtsorganisation des Ministeriums ist für die Erfassung der Schülerzahlen sowie für die Berechnung des Stellenkapitals zuständig. Der Fachbereich Informatik steht für technische Fragen zum Skolengo-Programm zur Verfügung. Sie finden die Kontaktdaten der Ansprechpartner unter „Mehr zum Thema“.