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Mitwirkung der Schulinspektion bei der Beurteilung zeitweiliger Personalmitglieder

Da die Schulinspektion in bestimmten Fällen bei der Beurteilung von Personalmitgliedern mitwirkt, benötigt das Ministerium von allen Schulleitern des freien und offiziellen subventionierten Unterrichtswesens die Namen des betroffenen Personals.

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