Bildung

15.06.2026

Amtliche Mitteilung FbUP.AW/35.00-01/26.1094

Planung Schuljahr 2026-2027

Mitwirkung der Schulinspektion bei der Beurteilung zeitweiliger Personalmitglieder

Da die Schulinspektion in bestimmten Fällen bei der Beurteilung von Personalmitgliedern mitwirkt, benötigt das Ministerium von allen Schulleitern des freien und offiziellen subventionierten Unterrichtswesens die Namen des betroffenen Personals.

Beschäftigte gibt am Laptop Personendaten ein

Das Personalstatut sieht vor, dass die Schulinspektion bei der Beurteilung bestimmter zeitweilig bezeichneter bzw. eingestellter Personalmitglieder mitwirkt. Die Beurteilung erfolgt in diesen Fällen gemeinsam durch den Schulleiter und die Schulinspektion.

Welche Personalmitglieder betrifft die Regelung?

  • Alle zeitweiligen Personalmitglieder, die sich im Schuljahr 2026-2027 in der dritten Einstellung bzw. Bezeichnung über Abweichung in einem Amt befinden.
  • Alle zeitweiligen Personalmitglieder, die voraussichtlich nach Ablauf des Schuljahres 2026-2027 die Berufseinstiegsphase in einem Amt abgeschlossen haben. Dabei ist vorab zu prüfen, ob das Personalmitglied zum 1. September 2027 alle Bedingungen erfüllt:
    • Das Personalmitglied erfüllt die in Artikel 20 des OSU-Statuts bzw. Artikel 33 des FSU-Statuts angeführten Bezeichnungs- bzw. Einstellungsbedingungen.
    • Das Personalmitglied, das nicht den erforderlichen oder für ausreichend erachteten Titel der Gruppe A besitzt, hat die Lehrbefähigung und ggf. auch Zusatzausbildung (z.B. Förderpädagogik, Ethik, DAZ, …) erworben, die für das jeweilige Amt erforderlich ist.
    • Das Personalmitglied erfüllt die sprachlichen Anforderungen.
    • Das Personalmitglied weist bei seinem Schulträger ein Dienstalter von mindestens 720 Tagen in dem betreffenden Amt auf. Einem Personalmitglied, das Diensttage in einem anderen Amt der betreffenden Kategorie geleistet hat, für das es den erforderlichen oder einen für ausreichend erachteten Befähigungsnachweis der Gruppe A besitzt, werden die in diesem Amt erbrachten Diensttage zu den o.a. Tagen hinzugerechnet, vorausgesetzt, dass das Personalmitglied mindestens 360 Diensttage in dem Amt aufweist, in dem es die Berufseinstiegsphase abschließt.

Welche Angaben benötigt das Ministerium?

Damit die Schulinspektion frühzeitig mit den Planungen für das kommende Schuljahr beginnen kann, sind alle Schulleiter des FSU und OSU gebeten, bis spätestens 31. August 2026 eine Liste der betroffenen Personalmitglieder an Frau Ruth De Sy, Leiterin des Fachbereichs Pädagogik, zu senden. Sie finden ihre Kontaktdaten unter „Mehr zum Thema“.

In der Liste sollten Sie folgende Angaben vermerken:

  • Name
  • Vorname
  • Schule
  • Amt

Geben Sie außerdem an, ob es sich um ein Personalmitglied handelt, das sich in der dritten Einstellung bzw. Bezeichnung über Abweichung befindet, oder um ein Personalmitglied, das voraussichtlich zum 1. September 2027 die Berufseinstiegsphase abgeschlossen hat.