Der psychiatrische Begleitdienst

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Aufgabe des Psychiatrischen Begleitdienstes ist, den Betroffenen in seinem häuslichen Umfeld konkret zu begleiten. Das bedeutet: Auseinandersetzung und Umgang mit der Krankheit und ihren Konsequenzen im Alltag, Vermeidung von Überforderungssituationen, Strukturierung des Tagesablaufs, Krisenvorbeugung, …

Ein weiteres Ziel ist es, mit den Betroffenen die Hilfsangebote bestmöglich abzustimmen.

Der Psychiatrische Begleitdienst ersetzt keine psychotherapeutische Begleitung. Er arbeitet mit den Diensten der häuslichen Versorgung in der Deutschsprachigen Gemeinschaft zusammen.

Das Angebot des Psychiatrischen Begleitdienstes ist kostenlos. Es richtet sich ausschließlich an Personen über 18 Jahren, die in der Deutschsprachigen Gemeinschaft wohnhaft sind, oder in den Randgemeinden mit Therapie in der Deutschsprachigen Gemeinschaft.

Im Rahmen der 6. Staatsreform hat das Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft ab den 1. Januar 2019 die Zuständigkeit für den Psychiatrischen Begleitdienst übernommen.