Welche Kontrollaufgabe hat die Deutschsprachigen Gemeinschaft?

Das Ministerium führt im Auftrag der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft Zugänglichkeitsaudits von Webseiten der betroffenen Einrichtungen und Vereinigungen durch. Diese Audits soll überwachen, ob die betroffenen Webseiten die gesetzlichen Barrierefreiheitsanforderungen einhalten. Sie kann folgende Bewertungen abgeben:

  • konform
  • teilweise konform
  • nicht konform

Das Fehlen oder Nichteinhalten der Barrierefreiheitserklärung führt direkt dazu, dass eine Website als "nicht konform" eingestuft wird.

Beratung und Weiterbildung:

Das Ministerium berät und begleitet die betroffenen Einrichtungen bei der Verbesserung der Zugänglichkeit ihrer Webseiten und bietet Sensibilisierungsveranstaltungen und Weiterbildung an.

Zwei Arten von Prüfungen

Für die Überprüfung der Barrierefreiheit stehen dem Ministerium zwei Arten von Prüfungen zur Verfügung, das vereinfachte Audit und das vollständige Audit.

Vereinfachtes Audit

Das vereinfachte Audit umfasst

  • automatische Prüfung mit dem BOSA Accessibility Auditing Tool
  • manuelle Prüfung der Tastaturbedienung
  • Überprüfung der Barrierefreiheitserklärung
  • Überprüfung einer Auswahl von WCAG-Zugänglichkeitskriterien auf Hauptseite und zwei tieferen Ebenen der Website.

Wenn bei einem vereinfachten Audit festgestellt wird, dass mehr als 50 Prozent der analysierten Kriterien Fehler aufweisen, wird der Konformitätsgrad der Website als "nicht konform" eingestuft. Wenn bei weniger als 50 Prozent der analysierten Kriterien Fehler gefunden werden, wird die Website als "teilweise konform" eingestuft.

Vollständiges Audit

Bei einem vollständigen Audit überprüft die zuständige Fachkraft des Ministeriums die repräsentativsten Seiten einer Webseite auf alle WCAG-Zugänglichkeitskriterien. Ein solches Audit benötigen alle Webseiten, die eine vollständige Konformität erhalten möchten. Vollständige Audits werden ausschließlich von Fachkräften für digitale Barrierefreiheit durchgeführt.

Das Ministerium legt jährlich fest, welche Seiten im Laufe des Jahres überprüft werden sollen. Die betroffenen Einrichtungen werden im Vorfeld kontaktiert und über das anstehende Audit informiert. Nach dem Audit bespricht die zuständige Fachkraft das Ergebnis und notwendige Verbesserungen mit der betroffenen Einrichtung. Bei Bedarf kann das Ministerium den Verbesserungsprozess weiter begleiten.