Selbstkontrolle und Kontrolle durch das Ministerium
Um für eine Webseite eine Barrierefreiheitserklärung erstellen zu können, muss man zuerst die Zugänglichkeit der Website überprüfen. Das geschieht entweder durch eine Selbstkontrolle oder durch Überprüfung des zuständigen Kontrollorgans. In der Deutschsprachigen Gemeinschaft ist das zuständige Kontrollorgan das Ministerium.