Die belgische Staatsgründung 1830

Das 1815 beim Wiener Kongress neu geschaffene Königreich der Niederlande, das auch das heutige Großherzogtum Luxemburg und Belgien ohne die späteren Ostkantone umfasste, war zum Scheitern verurteilt.

Der Wiener Kongress

 

Der Wiener Kongress fand zwischen September 1814 und Juni 1815 statt, nachdem der französische Herrscher Napoleon zuvor besiegt worden war. Da Europa nach Napoleons Eroberungen ungleiche Machtverhältnisse aufwies, entschied man sich dazu, die europäische Landkarte komplett neu zu zeichnen. Das hatte unter anderem zur Folge, dass Österreich seine niederländischen Besitztümer abgeben musste: das Königreich der Vereinigten Niederlande, eine Verschmelzung der heutigen Niederlande mit Belgien.

Dieses Staatsgebilde sollte nach dem Willen der europäischen Großmächte als Pufferstaat zwischen Deutschland und Frankreich fungieren. Doch diese Lösung beinhaltete Konfliktstoff:

  • Der nördliche Teil der Niederlande war weitgehend protestantisch, der Süden (das heutige Belgien) katholisch. Die Katholiken sahen ihren Einfluss in den Niederlanden schwinden.

  • Der niederländische König Wilhelm I. war ein aufgeklärter Despot. Sein Führungsstil war autoritär, bürgerliche Freiheiten wurden eingeschränkt. Die südliche Großbourgeoisie war jedoch von den freiheitlichen Idealen der Französischen Revolution inspiriert.

Die ideologischen Strömungen des Katholizismus und des Liberalismus verbündeten sich. Es wurde in den Septembertagen 1830 in Brüssel eine Revolution gegen den niederländischen König losgetreten, die schnell auf andere Städte übergriff.

Am 4. Oktober 1830 verkündete eine provisorische Regierung die Unabhängigkeit der neun belgischen Provinzen. Diese wurde in der Londoner Konferenz vom 26. Dezember 1830 durch die europäischen Großmächte Großbritannien, Frankreich, Österreich, Preußen und Russland anerkannt. Belgien wurde eine konstitutionelle Monarchie. Am 21. Juli 1831 vereidigte der Nationalkongress Leopold von Sachsen-Coburg und Gotha zum ersten König der Belgier.

Konstitutionelle Monarchie

 

Unter einer konstitutionellen Monarchie versteht man eine Sonderform einer Monarchie, bei der die Macht des Kaisers oder Königs durch eine geschriebene Verfassung (Konstitution) eingeschränkt ist. Wie eingeschränkt der Monarch aber letztendlich ist, bleibt offen, je nach Verfassung. Neben dem Monarchen gibt es also zusätzlich noch ein Parlament, das die Gesetzgebung entweder allein oder im Zusammenwirken mit dem Monarchen wahrnimmt.