Chronik der Deutschsprachigen Gemeinschaft

bis 1794 gehört der nördliche Raum (Eupener Land) zum Herzogtum bzw. Provinz Limburg. Der südliche Raum (belgische Eifel) gehört größtenteils zum Herzogtum bzw. zur Provinz Lüttich.

gehört der nördliche Raum (Eupener Land) zum Herzogtum bzw. Provinz Limburg, das seit der Schlacht von Worringen (1288) in Personalunion mit Brabant verwaltet wird. Der südliche Raum (belgische Eifel) ist größtenteils Bestandteil des Herzogtums bzw. der Provinz Luxemburg; lediglich Manderfeld-Schönberg gehören zum Kurfürstentum Trier. Im nördlichen wie im südlichen Raum werden deutsche Dialekte gesprochen: Niederfränkisch, Rheinfränkisch und Moselfränkisch.

1794-1795 Das revolutionäre Frankreich erobert die österreichischen Niederlande , das Fürstbistum Lüttich sowie die Fürstabtei Stavelot-Malmedy.

Das revolutionäre Frankreich erobert die österreichischen Niederlande (einschließlich Limburg und Luxemburg), das Fürstbistum Lüttich sowie die Fürstabtei Stavelot-Malmedy. Das Eupener Land und die Eifel werden dem Ourthe-Departement zugeordnet, mit Ausnahme des Gebietes Manderfeld-Schönberg, das seit 1798 zum Saardepartement gehört.

1815 Nach Napoleons Niederlage kommt es zur Neuordnung der Karte Europas auf dem Wiener Kongress. Die heutige Deutschsprachige Gemeinschaft wird dem preußisch gewordenen Rheinland zugeordnet.

Nach der Niederlage Napoleons wird die Karte Europas auf dem Wiener Kongress neugeordnet. Das Eupener Land, die Eifel und ein Teil der ehemaligen Abtei Stavelot-Malmedy werden dem preußisch gewordenen Rheinland (ab 1830 preußische Rheinprovinz) zugeordnet. Dort bilden sie die Kreise Eupen und Malmedy.

Neutral-Moresnet (Kelmis) stellt ein Kuriosum dar: Das Gebiet wird unter preußisch-niederländische (ab 1830 preußisch-belgische) Doppelverwaltung gestellt, weil es wegen seiner reichen Galmeivorkommen umstritten ist.

1914-1918 1. Weltkrieg: Eupen-Malmedyer kämpfen als deutsche Untertanen in den Reihen des kaiserlichen Heeres.

Im 1. Weltkrieg kämpfen die Eupen-Malmedyer als deutsche Untertanen in den Reihen des kaiserlichen Heeres. Die Zahl der Gefallenen und Vermißten beläuft sich im Kreis Eupen auf 766 Personen und im Kreis Malmedy auf 1082 Personen.

1919-1920 Versailler Vertrag: Neutral-Moresnet und die Kreise Eupen-Malmedy gehen an Belgien über.

Gemäß dem Versailler Vertrag gehen Neutral-Moresnet und - nach einer umstrittenen Volksbefragung - die Kreise Eupen-Malmedy an Belgien über.

1920-1925 Herrschaft des autoritären Übergangsregime des belgischen Generalleutnants Baltia

unterstehen die ehemaligen Kreise dem autoritären Übergangsregime des belgischen Generalleutnants Baltia und werden in die drei Gerichtskantone Eupen, Malmedy und St. Vith aufgeteilt.

Okt. 1925 Locarno-Verträge: Verzicht Deutschlands auf eine gewaltsame Veränderung seiner Westgrenze.

In den Locarno-Verträgen verzichtet Deutschland auf eine gewaltsame Veränderung seiner Westgrenze. Revisionsbemühungen auf dem Verhandlungswege werden nicht ausgeschlossen.

1.1.1926 Anwendung der belgischen Gesetze in den "neubelgischen" Gebieten

Die belgische Verfassung und die bis dahin noch nicht in Kraft getretenen belgischen Gesetze kommen in den "neubelgischen" Gebiete endgültig zur Anwendung.

1925-1926 Belgisch-deutsche Geheimverhandlungen über die Rückführung der Gebiete Eupen-Malmedy an Deutschland

finden belgisch-deutsche Geheimverhandlungen statt, die eine Rückführung der Gebiete Eupen-Malmedy an Deutschland gegen 200 Millionen Goldmark vorsehen. Die Verhandlungen scheitern am energischen Widerspruch Frankreichs. In der Folgezeit stellt eine immer stärker werdende revisionistische Bewegung das als „Diktat" empfundene Versailler Vertragswerk in Frage.

1927 Gründung der deutschsprachigen Zeitung "Grenz-Echo"

wird die Zeitung "Grenz-Echo" gegründet. Sie soll der "probelgische" Gegenpol zu den "prodeutschen" Presseorganen werden. Das Grenz-Echo ist heute die einzige deutschsprachige Tageszeitung in Belgien.

1933 Die Nationalsozialisten unter Adolf Hitler kommen in Deutschland an die Macht

Die Nationalsozialisten unter Adolf Hitler kommen in Deutschland an die Macht. Die revisionistische Bewegung in Eupen-Malmedy gerät zusehends in das Fahrwasser der NS-Propaganda; sie organisiert sich ab 1936 in der vom Nationalsozialismus völlig vereinnahmten "Heimattreuen Front". Demokratische Kräfte warnen vor der NS-Ideologie. Die belgischen Sozialisten um Marc Somerhausen geben ihre Revisionsforderungen auf. Es tun sich immer tiefere Gräben zwischen den "probelgischen" und den "prodeutschen" Bevölkerungsteilen auf.

10.5.1940 Einmarsch deutscher Truppen ins neutrale Belgien

Deutsche Truppen marschieren in das neutrale Belgien ein.

18.5.1940 Durch Führererlass werden Eupen-Malmedy sowie einige altbelgische Gebietsstreifen dem Deutschen Reich einverleibt.

Durch Führererlass werden Eupen-Malmedy sowie einige altbelgische Gebietsstreifen dem Deutschen Reich einverleibt. Weite Teile der Bevölkerung passen sich dem NS-Regime an, andere leisten Widerstand; ab 1941 wird ein Großteil der jungen Männer zum Wehrdienst eingezogen, nur wenige tauchen unter. 3.200 der 8.700 zur deutschen Wehrmacht eingezogenen Männer fallen an der Front, werden als vermißt gemeldet oder sterben in Gefangenschaft.

Ende 1944 Ardennenoffensive: große Zerstörungen in der belgischen Eifel

Während der Ardennenoffensive werden St.Vith und weitere Eifelortschaften völlig zerstört.

8.5.1945 Waffenstillstand

Waffenstillstand. Die anschließend einsetzende Säuberungswelle wird von der Bevölkerung vor allem deshalb als übertrieben hart und ungerechtfertigt empfunden, weil Belgien gegen die einseitige Annexion des Gebietes durch Deutschland nie eindeutig protestiert hat.

Fragen der Kriegsschädenregelung und vor allem die "Zwangssoldaten-Frage" beherrschen jahrzehntelang das politische Nachkriegsgeschehen. Letztere wird erst 1989 definitiv einer Lösung zugeführt.

1956 Die belgisch-deutschen "Septemberverträge" werden unterzeichnet. Das ist der Beginn der belgisch-deutschen Aussöhnung.

Die belgisch-deutschen "Septemberverträge" werden unterzeichnet, die Bundesrepublik Deutschland unterstreicht die völkerrechtliche Ungültigkeit der Annexion Eupen-Malmedys von 1940. Gemeinsam werden eine Grenzberichtigung, ein belgisch-deutsches Kulturabkommen und Ausgleichszahlungen vereinbart. Das Kulturabkommen wird 1958 unterzeichnet. Damit wird eine Epoche der belgisch-deutschen Aussöhnung und Zusammenarbeit eingeleitet.

Das neue Klima der Entspannung zwischen den einstigen Kriegsgegnern kommt auch der deutschsprachigen Bevölkerung zugute. Vorbehalte auf belgischer Seite gegenüber einer Anerkennung sprachlich-kultureller Rechte und institutioneller Eigenständigkeit für die Deutschsprachige Gemeinschaft werden zunehmend abgebaut.

1956 Erster Abgeordneter der Ostkantone

Peter KofferschlägerPeter Kofferschläger, der erste Abgeordnete der Ostkantone in der Nachkriegszeit.

1962-1963 Durch die Gesetze über den Sprachgebrauch in Verwaltungsangelegenheiten wird Belgien in vier Sprachgebiete aufgeteilt.

Durch die Gesetze über den Sprachgebrauch in Verwaltungsangelegenheiten, die durch Königlichen Erlaß vom 18. Juli 1966 koordiniert werden, wird Belgien in vier Sprachgebiete aufgeteilt. Die Einführung des Territorialprinzips wird zu einem Eckpfeiler für die spätere Föderalisierung des Staates. Artikel 5 des Gesetzes zählt die 25 Gemeinden (seit 1976 neun Großgemeinden) auf, die das deutsche Sprachgebiet bilden.

1968-1971 Erste große Staatsreform

Erste große Staatsreform

Die Aufteilung Belgiens in vier Sprachgebiete wird in der Verfassung festgeschrieben.

Es werden drei Kulturgemeinschaften (die deutsche, die französische und die niederländische Kulturgemeinschaft) geschaffen.

Es werden drei Kulturräte geschaffen; der Rat der deutschen Kulturgemeinschaft erhält jedoch nur begrenzte Befugnisse in kulturellen Angelegenheiten.

Es werden drei Regionen geschaffen : die Wallonische, die Flämische und die Brüsseler Region.

Frühj. 1973 Beratung des Gesetzes zur Schaffung des Rates der deutschen Kulturgemeinschaft

PSCBeratung des Gesetzes zur Schaffung des Rates der deutschen Kulturgemeinschaft zwischen den Vertretern des Ostkantonen-Kabinetts und den Führungsgremine der PSC:CVP-CSP in Brüssel.

23.10.1973 Erste Sitzung des Rates

Die erste Sitzung des Rates der deutschen Kulturgemeinschaft findet statt.

8.12.1973 Der zweite Kongress der PDB

PDBDer zweite Kongress der Partei der deutschsprachigen Belgier (PDB) in St.Vith.

10.3.1974 Erste Direktwahlen

Die ersten Direktwahlen zum Rat der deutschen Kulturgemeinschaft finden statt.

1980-1983 Zweite große Staatsreform

Zweite große Staatsreform

Die Verfassung wird abgeändert : Die Deutschsprachige Gemeinschaft, die Flämische Gemeinschaft und die Französische Gemeinschaft ersetzen die deutsche Kulturgemeinschaft, die niederländische Kulturgemeinschaft und die französische Kulturgemeinschaft.

Der neue Artikel der Verfassung über die Deutschsprachige Gemeinschaft (seinerzeit 59ter) bestimmt, dass die Gemeinschaft Dekretbefugnisse in kulturellen und personenbezogenen Angelegenheiten sowie in den zwischengemeinschaftlichen und internationalen Beziehungen erhält.

Neben einem Rat gibt es fortan auch eine Exekutive (Regierung) der Deutschsprachigen Gemeinschaft.

31.12.1983 Das Gesetz über die Institutionellen Reformen wird unterzeichnet.

Das Gesetz über die Institutionellen Reformen für die Deutschsprachige Gemeinschaft wird vom König unterzeichnet.

30.1.1984 Einsetzen des RDG und der Regierung

Der neugeschaffene Rat (RDG) und die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft werden eingesetzt.

23.9.1985 Verabschiedung des Gesetzes über den deutschsprachigen Gerichtsbezirk Eupen

Verabschiedung des Gesetzes über den deutschsprachigen Gerichtsbezirk Eupen. Er umfaßt das deutsche Sprachgebiet Belgiens.

1988-1990 Dritte große Staatsreform

Das Unterrichtswesen wird in die Gemeinschaftsbefugnis übertragen. Die Anpassung des Verfassungsartikels über die Deutschsprachige Gemeinschaft erfolgt am 20. Juni 1989. Mit der Verabschiedung des entsprechenden Ausführungsgesetzes am 18. Juli 1990 verdreifachen sich die Finanzzuweisungen des Föderalstaates an die Gemeinschaft.

23.10.1991 Der Verfassungstext in deutscher Sprache erhält einen neuen Stellenwert.

Der Verfassungstext in deutscher Sprache erhält denselben offiziellen, rechtsverbindlichen Charakter wie der französische und der niederländische Text.

1993-1994 Vierte große Staatsreform

Neben kleineren Befugnisverschiebungen zu den Gemeinschaften und Regionen und einigen Anpassungen des Finanzierungssystems hat diese vorerst letzte Staatsreform die Beendigung der Föderalisierung Belgiens zum Ziel. Im ersten Artikel der Verfassung wird Belgien als „Föderalstaat, der sich aus den Gemeinschaften und den Regionen zusammensetzt", definiert. Das belgische parlamentarische System mit zwei gleichwertigen Kammern wird reformiert beziehungsweise durch ein differenziertes System ersetzt, in dem die Abgeordnetenkammer vorrangig die üblichen parlamentarischen Aufgaben (Verabschiedung der Gesetze und des Haushaltsplans, Kontrolle der Föderalregierung) wahrnimmt und der Senat in erster Linie ein Denkforum und Begegnungsort der Gliedstaaten Belgiens sein soll. Die Wallonen und die Flamen entscheiden über die Zusammensetzung ihrer Parlamente, den Wallonischen Regionalrat und den Flämischen Rat in Direktwahl, ein Recht, das die Brüsseler für ihren Regionalrat bereits seit 1989 und die Deutschsprachigen für den RDK/RDG sogar schon seit 1974 besaßen. Zudem wird den Gemeinschafts- und Regionalräten mit Ausnahme des Brüsseler Regionalrates und des RDG eine gewisse Selbstbestimmung, die sogenannte „konstitutive Autonomie", zuerkannt. Die Befugnisse des Föderalstaates sowie der einzelnen Gliedstaaten auf internationaler Ebene werden verdeutlicht und kohärenter gestaltet. Schließlich wird die Provinz Brabant in einen flämischen und einen wallonischen Teil gespalten, so dass sich Belgien nun aus 10 Provinzen zusammensetzt; der Schutz der Sprachminderheiten wird den neuen Gegebenheiten angepasst.

Durch das Gesetz vom 16. Juli 1993 werden die Befugnisse der Deutschsprachigen Gemeinschaft auf die Grundgesetzgebung über die Öffentlichen Sozialhilfezentren ausgedehnt; außerdem wird das Finanzierungssystem der Deutschsprachigen Gemeinschaft angepasst.

Dach der Verabschiedung dieses Gesetzes bildet das deutsche Sprachgebiet einen eigenen Wahlkreis für die Europawahlen und entsendet 1994 einen direkt gewählten Vertreter in das Europäische Parlament.

Nach den Neuwahlen 1995 entsendet der Rat der Deutschsprachigen Gemeinschaft erstmals ein Mitglied in den reformierten, 71 Mandate umfassenden Senat.

Artikel 139 der belgischen Verfassung sieht die Möglichkeit für die Deutschsprachige Gemeinschaft vor, im deutschen Sprachgebiet Befugnisse der Wallonischen Region ganz oder teilweise auszuüben. Dazu bedarf es eines gegenseitigen Einvernehmens zwischen der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der Wallonischen Region. Nach 1994, als die Ausübung des Denkmal- und Landschaftsschutzes übertragen wurde, kommt diese Bestimmung seit dem 1. Januar 2000 zum zweiten Mal zur Anwendung, denn seit diesem Zeitpunkt übt wird die Gemeinschaft die Zuständigkeit für den Bereich Beschäftigungspolitik aus.

2001 Fünfte große Staatsreform

Die Gemeinschaften erhalten vom Föderalstaat höhere Finanzzuweisungen und eine größere Autonomie bei der Verwendung der Geldmittel aus der Nationallotterie.

Den Regionen wird eine größere Steuerautonomie zugestanden, d.h. sie können eigenhändig bestimmte Steuern senken oder erhöhen.

Die Landwirtschaft, die Entwicklungshilfe und der Außenhandel werden vom Staat an die Regionen übertragen. Außerdem werden die Regionen verantwortlich für die Organisation der Gemeinden und Provinzen: Sie dürfen beispielsweise die Funktionsweise der Gemeinderäte ändern und die Direktwahl der Bürgermeister einführen.

Den Flamen wird eine verstärkte Vertretung im Brüsseler Regionalparlament und in den Verwaltungen der Brüsseler Gemeinden gewährt.

Wie die anderen Gemeinschaften wird auch der Deutschsprachigen Gemeinschaft eine eigene Regelung für die Kontrolle der Wahlausgaben, der Regierungsmitteilungen und der Parteienfinanzierung ausarbeiten können.

Die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft darf auf höchstens fünf Mitglieder ausgedehnt werden.

2014 Sechste große Staatsreform

Mit der sechsten Staatsreform, die am 1. Juli 2014 in Kraft tritt, gehen weitere Zuständigkeiten und finanzielle Mittel vom Föderalstaat an die Gemeinschaften und Region über. Auf föderaler Ebene werden die Zuständigkeiten des Senats zugunsten der Abgeordnetenkammer stark eingeschränkt. Die Dauer der Legislaturperiode wird auf fünf Jahre erweitert, sodass die folgenden Föderalwahlen gleichzeitig mit den Europa-, Regional- und Gemeinschaftswahlen abgehalten werden.

Die Deutschsprachige Gemeinschaft verfügt nun wie die anderen Gemeinschaften über die konstitutionelle Autonomie. Damit darf sie über grundsätzliche Regeln zur Organisation des Parlamentes und der Regierung selbst bestimmen. Die Deutschsprachige Gemeinschaft könnte jetzt beispielsweise neue Unvereinbarkeiten von politischen Mandaten beschließen, die Anzahl der Minister oder Parlamentarier verändern oder gewisse Modalitäten bei den Gemeinschaftswahlen festlegen.

Seit der sechsten Staatsreform übt die Deutschsprachige Gemeinschaft eine ganze Reihe neuer Zuständigkeiten aus, vor allem in den Bereichen Soziales (z.B. Kinderzulagen), Gesundheit (z.B. große Teile der Krankenhauspolitik, Langzeitpflege, Prävention) und Justizwesen (Justizhäuser, Strafverfolgungspolitik).

Parallel zur sechsten Staatsreform hat die Deutschsprachige Gemeinschaft die weitere Übertragung von Zuständigkeiten mit der Wallonischen Region ausgehandelt. Neben der Rückübertragung des Tourismus (2014) wurden in diesem Rahmen zwei Zuständigkeitsbereiche erweitert: die Lokalen Behörden zum 01.01.2015 (Grundlagengesetz) und die Beschäftigung zum 01.01.2016 (neue Zuständigkeiten der sechsten Staatsreform mit Ausnahme der Dienstleistungschecks).