Die Gemeinden

Das deutsche Sprachgebiet umfasst neun der insgesamt 589 Gemeinden Belgiens. Die Gemeinden sind die kleinste Unterteilung des Landes.

Traditionell verfügen die Gemeinden über eine große Autonomie, auf die sie seit jeher beharren. Schon in der französischen Zeit (1794-1815) gab es Zentralisierungsbestrebungen gegenüber den lokalen Behörden, denen aber bereits seinerzeit kein großer Erfolg beschieden war.

Rathaus Eupen
Rathaus Eupen

Die Gemeinden sind u.a. zuständig für

  • die Wahrung der öffentlichen Ordnung,
  • die Gemeindepolizei,
  • die Standes- und Bevölkerungsregister,
  • die Ausstellung von Baugenehmigungen,
  • den Unterhalt des kommunalen Wegenetzes,
  • Initiativen in den Bereichen Unterricht, Kultur, Sport usw.

Der Gemeinderat

  • ist die parlamentarische Versammlung der Gemeinde,
  • wird alle sechs Jahre gewählt. Wahlberechtigt und wählbar sind Belgier und EU-Bürger,
  • umfasst je nach Einwohnerzahl zwischen 7 und 55 Mitglieder,
  • regelt alle Angelegenheiten, die die Gemeinde betreffen (Haushalt, Gemeindesteuern, Gemeinde- und Polizeiverordnungen...).

Das Gemeindekollegium (GK)

  • ist das Exekutivorgan der Gemeinde,
  • wird vom Bürgermeister geleitet,
  • ist für die tägliche Verwaltung der Gemeinde zuständig,
  • ist mit der Ausführung der Gemeinderatsbeschlüsse beauftragt.

Der Bürgermeister

  • Er wird nicht, wie die Schöffen, vom Gemeinderat gewählt, sondern von der Regionalregierung ernannt. Der Gemeinderat hat allerdings ein Vorschlagsrecht.
  • Er steht an der Spitze der Gemeinde. Er hat den Vorsitz des Gemeindekollegiumsowie des Gemeinderats inne.
  • Er ist außerdem mit der Ausführung der föderalen, gemeinschaftlichen und regionalen Gesetzesnormen beauftragt. Er leitet die lokale Polizei und ist für die Einhaltung der öffentlichen Ordnung zuständig.