Die Regionen

Artikel 3 der belgischen Verfassung besagt:

"Belgien umfasst drei Regionen : die Wallonische Region, die Flämische Region und die Brüsseler Region."

Die Regionen sind vor allem für gebietsgebundene Angelegenheiten zuständig. Dazu gehören:

Raumordnung, u.a.:

  • Regional- und Kommunalpläne
  • Städtebau- und Parzellierungsgenehmigungen
  • städtische Erneuerung
  • Denkmal- und Landschaftsschutz
  • Industriegebiete
  • Grüngebiete
  • Bodenpolitik und Festlegung der Enteignungsregeln

Wohnungswesen, u.a.:

  • soziale Wohnungsbau
  • Bekämpfung von gesundheitsgefährdenden Wohnverhältnissen
  • Mietgesetzgebung

Ländliche Entwicklung und Naturschutz, u.a.:

  • Naturschutzpolitik
  • Forstpolitik
  • Jagd, Fischfang und Fischzucht

Umwelt, u.a.:

  • Bekämpfung der Luft-, Boden und Wasserverschmutzung
  • Lärmbelästigung
  • Abfallpolitik
  • Verschmutzung durch gefährliche, ungesunde und störende Betriebe (Umweltgenehmigungen)

Landwirtschaft, u.a.:

  • Landwirtschaftspolitik
  • Landwirtschaftsproduktion
  • Absatz und Export von Landwirtschaftsprodukten
  • Seefischerei
  • Tierschutz

Wasserpolitik, u.a.:

  • Reinigung von Abwässern
  • Produktion und Verteilung von Trinkwasser

Wirtschaft, u.a.:

  • allgemeine Wirtschaftspolitik
  • Unterstützung von Unternehmen
  • Niederlassungsbedingungen
  • Tourismus
  • Absatz- und Ausfuhrpolitik

Beschäftigung, u.a.:

  • Sozialökonomie
  • Stellenvermittlung
  • Programme zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt
  • Arbeitserlaubnisse für Drittstaatsangehörige
  • Dienstleistungschecks und lokale Beschäftigungsagenturen

Energiepolitik, u.a.:

  • Verteilung von Strom und Erdgas
  • erneuerbare Energiequellen (Windkraft, Fotovoltaik, usw.)

Lokale Behörden, u.a.:

  • Grundlagengesetzgebung für die Provinzen und Gemeinden
  • Zusammensetzung, Organisation und Funktionieren der Provinz- und Gemeindeverwaltungen
  • Wahl der Provinz- und Gemeindekörperschaften
  • Finanzierung der Provinzen und Gemeinden
  • Kirchenfabriken

Öffentliche Arbeiten und Verkehr, u.a.:

  • Straßen und Autobahnen
  • Häfen
  • regionale Flughäfen
  • städtischer und regionaler Verkehr
  • Verkehrssicherheitspolitik

Internationale Angelegenheiten und Wissenschaftspolitik, u.a.:

  • In Angelegenheiten, für die die Regionen Zuständigkeit besitzen, können sie mit anderen Staaten internationale Abkommen abschließen.
  • Sie sind ebenfalls für die wissenschaftliche Forschung und Entwicklungszusammenarbeit zuständig.

Für die föderalen Zuständigkeiten in den Politikfeldern, die weitgehend den Regionen übertragen wurden: siehe Föderalstaat.