Wappen und Fahne

Als Teil des belgischen Bundesstaats verfügt die Deutschsprachige Gemeinschaft über offizielle Alleinstellungsmerkmale: das Wappen und die Fahne.

Wappen der DG

Das Wappen und die Fahne der Deutschsprachigen Gemeinschaft sind Gegenstand eines eigenen Dekrets. Dieser kurze Gesetzestext mag auf den ersten Blick nur formale Bedeutung besitzen, zeugt aber von einer selbstbewussten Autonomie.

Nachstehend der integrale Text dieses Dekretes.

1. Oktober 1990 - Dekret betreffend die Einführung des Festtages, des Wappens und der Fahne der Deutschsprachigen Gemeinschaft

Artikel 1 - Die Deutschsprachige Gemeinschaft feiert ihren Festtag jedes Jahr am 15. November.

Artikel 2 - Die Deutschsprachige Gemeinschaft führt folgendes Wappen :
In Silber ein roter Löwe begleitet von neun blauen Fünfblättern, von einer Königskrone überhöht.

Die Fahne der Deutschsprachigen Gemeinschaft zeigt auf weißem Grund einen roten Löwen, begleitet von neun blauen Fünfblättern.

Die Farben der Deutschsprachigen Gemeinschaft sind weiß und rot in waagerechter Stellung.

Artikel 3 - Die Fahne der Deutschsprachigen Gemeinschaft wird am 15. November an den öffentlichen Gebäuden im deutschsprachigen Gebiet Belgiens, außerhalb dieses Gebietes an den Gebäuden aufgezogen, die aufgrund ihrer Tätigkeit der Deutschsprachigen Gemeinschaft zugerechnet werden können oder ihr zeitweilig zur Verfügung stehen.

Im deutschsprachigen Gebiet Belgiens wird sie an Amtsgebäuden außerdem unter den gleichen Bedingungen und an den gleichen Tagen wie die belgische Nationalfahne aufgezogen.