Die Deutschsprachige Gemeinschaft in Belgien

Karte Lage der DG

Das Königreich Belgien ist ein Bundesstaat. Er umfasst

  • drei Gemeinschaften

  • drei Regionen (Brüssel, Flandern, Wallonie)

  • vier Sprachgebiete (niederländisch, französisch, zweisprachig niederländisch-französisch und deutschsprachig)

Wie die beiden großen Gemeinschaften (Flandern und Französische Gemeinschaft) verfügt die Deutschsprachige Gemeinschaft im belgischen Bundesstaat über weitreichende Zuständigkeiten. Amts-, Schul- und Gerichtssprache ist Deutsch.

Das deutsche Sprachgebiet – deckungsgleich mit dem Gebiet der Deutschsprachigen Gemeinschaft - zählt heute    Einwohner: zumeist deutschsprachige Belgier, aber auch wallonische, flämische und ausländische Mitbürger.

Deutschsprachige Gemeinschaft nicht mit Ostkantonen verwechseln

Neben der Deutschsprachigen Gemeinschaft ist auch oft die Rede von den Ostkantonen oder Ostbelgien. Diese Begriffe entstanden 1920, als der neugegründete Völkerbund die Annexion der vormals preußischen Kantone Eupen, Malmedy und St. Vith an Belgien bestätigte. Ostkantone und Deutschsprachige Gemeinschaft sind nicht identisch, da die Gemeinden des Kantons Malmedy zur Französischen Gemeinschaft gehören.

Die Marke Ostbelgien

Seit dem 15. März 2017 präsentiert sich die Deutschsprachige Gemeinschaft in ihrer Innen- und Außendarstellung unter dem Begriff „Ostbelgien“. Ziel der neuen Dachmarke: Die Positionierung Ostbelgiens als starker, attraktiver Standort zur Gewinnung von Fach- und Führungskräften, Gästen und Besuchern.

Bei der Bezeichnung „Ostbelgien“ handelt es sich um einen rein kommunikativen Namen, der künftig zur Außendarstellung und im normalen Sprachgebrauch verwendet wird. Der Name „Deutschsprachige Gemeinschaft“ bleibt jedoch im verfassungsrechtlichen Rahmen bestehen, wie z. B. bei Dekreten, Parlamentsbeschlüssen, Regierungserlassen und anderen Rechtstexten.

Bundesstaat

 

Als Bundesstaat bezeichnet man den Zusammenschluss mehrerer Staaten oder Regionen zu einem übergeordneten Gesamtstaat. Charakteristisch ist, dass sowohl der Bund als auch die Gliedstaaten über eigenständige Zuständigkeiten verfügen und dass die Gliedstaaten gegenüber dem Bundesstaat zur Bündnistreue verpflichtet sind.