Sonderfall: Hinweisgeber (whistleblower)

Möchten Sie einen Verstoß gegen das europäische Unionsrecht melden? Dies kann über den internen Meldekanal des Ministeriums und der Regierung erfolgen. Als Alternative können Sie Kontakt mit der Ombudsfrau aufnehmen.

Auszug aus dem Wörterbuch zum „Whistleblower“

Das Europäische Parlament hat durch eine Richtlinie vom 23. Oktober 2019 für Personen, die als Hinweisgeber Verstöße gegen das Unionsrecht melden, besondere Schutzmaßnahmen ergriffen.

Auch diese Form von Beschwerden wird im Dekret vom 21. Februar 2022 ausführlich behandelt.

So können beispielsweise in den Zuständigkeitsbereichen der Deutschsprachigen Gemeinschaft Verstöße gegen das europäische Unionsrecht in folgenden Sachgebieten gemeldet werden:

  • öffentliches Auftragswesen,
  • Umweltschutz,
  • öffentliche Gesundheit,
  • Verbraucherschutz,
  • Schutz der Privatsphäre, der personenbezogenen Daten, von Netz- und Informationssystemen,
  • Binnenmarktvorschiften
  • usw.

Die Meldungen von Informationen über Verstöße gegen das Unionsrecht unterliegen besonderen Schutzvorkehrungen. Im Detail werden diese Schutzvorkehrungen auf der Webseite des Ombudsdienstes der Deutschsprachigen Gemeinschaft beschrieben.

Zwei mögliche Meldekanäle für Hinweisgeber

Möchte eine Person Informationen über Verstöße gegen das Unionsrecht melden, die sich konkret auf das Ministerium oder die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft beziehen, und bei denen die Person als Hinweisgeber davon ausgehen kann, dass das Ministerium und die Regierung intern wirksam gegen den Verstoß vorgehen werden, so kann sie sich direkt an den internen Meldekanal des Ministeriums und der Regierung für Hinweisgeber richten.

Der interne Meldekanal des Ministeriums und der Regierung für Hinweisgeber wird von einer im Hinweisverfahren unabhängigen Person betreut. Für interne Meldungen als Hinweisgeber steht ein geschütztes elektronisches Formular zur Verfügung. Es hilft Ihnen, Ihre Meldung strukturiert vorzutragen und ermöglicht die vertrauliche Rücksprache des Ministeriums mit Ihnen als Hinweisgeber.

Im Bedarfsfall kann auch formlos mit dem internen Meldekanal des Ministeriums und der Regierung Kontakt aufgenommen werden. Die Kontaktdaten finden Sie unter „Mehr zum Thema“.

Neben dem internen Meldekanal des Ministeriums und der Regierung für Hinweisgeber steht ebenfalls ein allgemeiner externer Meldekanal in der Deutschsprachigen Gemeinschaft für Hinweisgeber zur Verfügung.

Verstöße gegen das europäische Unionsrecht in Zuständigkeiten der Deutschsprachigen Gemeinschaft können gemäß Artikel 18 des Dekrets vom 21. Februar 2022 auch beim Ombudsdienst der Deutschsprachigen Gemeinschaft gemeldet werden. Die Kontaktdaten des Ombudsdienstes finden Sie unter „Mehr zum Thema“.

Datenschutz

 

Sowohl das Vorschlagswesen, das Beschwerdemanagement als auch die Meldekanäle für Hinweisgeber schützen Ihre personenbezogenen Daten im Sinne der europäischen Datenschutz-Grundverordnung vom 27. April 2016.

 

Weiterführende Informationen zum Schutz Ihrer Daten finden Sie in der Datenschutz-Erklärung des vorliegenden Informationsportals.