Sitzung vom 29. Oktober 2026
Geschäftsführungsvertrag und Strategie- und Aktionsplan für die Jahre 2027 und 2028 zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und dem Leitverband des Ostbelgischen Sports (LOS)
1. Beschlussfassung
Die Regierung genehmigt den am 13. Oktober 2026 durch den LOS eingereichten Strategie- und Aktionsplan sowie den entsprechenden Geschäftsführungsvertrag für den Zeitraum vom 1. Januar 2027 bis 31. Dezember 2028 zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und dem Leitverband des Ostbelgischen Sports, LOS.
Der Minister für Kultur, Sport, Tourismus und Medien wird beauftragt den Geschäftsführungsvertrag dem Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft zur Genehmigung zukommen zu lassen.
Der Minister für Kultur, Sport, Tourismus und Medien wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.
2. Erläuterungen
Auf ihrer Sitzung vom 29.10.2026 hat die Regierung beschlossen, den Strategie- und Aktionsplan, eingereicht durch den LOS am 13. Oktober 2026 und den entsprechenden Geschäftsführungsvertrag mit dem LOS zu genehmigen. Durch die Verabschiedung des neuen Geschäftsführungsvertrags und dem Strategie- und Aktionsplan werden die Kernaufgaben des LOS aktualisiert und den neuen Herausforderungen angepasst. Anhand des von der Regierung genehmigten Strategie- und Aktionsplans werden die im Sportdekret verankerten Aufgaben des LOS in klar definierten und messbaren Aktionen geplant und umgesetzt. Zudem wird den neuen Vorgaben für mehrjährige Strukturzuschüsse Rechnung getragen.
Vor dem Hintergrund, dass die Förderperiode für die genehmigten Förderprojekte der Sportfachverbände am 31. Dezember 2028 endet, wurde die Laufzeit des Geschäftsführungsvertrags entsprechend angeglichen.
Nach Durchsicht des Geschäftsführungsvertrags durch den juristischen Dienst des Ministeriums, wird, unter Paragraf 3 Staatsbehilfen, darauf hingewiesen, dass der Zuschuss in Anwendung des DAWI-Beschlusses (2025/2630) der EU-Kommission vom 16. Dezember 2025 erteilt wird.
3. Finanzielle Auswirkungen
Im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel gehen die jährlichen Zuschüsse von 1.228.000,00 Euro für das Jahr 2027 und 1.239.000,00 € für das Jahr 2028 zu Lasten des Haushalts der Deutschsprachigen Gemeinschaft im Organisationsbereich 40, Programm 16 unter der Zuweisung 33.42 (Zuschüsse an den LOS).
4. Gutachten:
- Das Gutachten des Finanzinspektors vom 15. Oktober 2026 liegt vor.
- Das Einverständnis des Ministerpräsidenten, zuständig für den Haushalt, vom 16.10.2026 liegt vor.
5. Rechtsgrundlage
- Dekret vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft;
- Dekret vom 19. April 2004 – Sportdekret
- Erlass der Regierung vom 4. Juli 2024 zur Verteilung der Zuständigkeiten unter den Ministern;
- DAWI-Beschluss (2025/2630) der EU-Kommission vom 16. Dezember 2025