Sitzung vom 21. Oktober 2026
Erlass der Regierung zur Gewährung von Zuschüssen für Ausstattung an die VoG CAB Integra
1. Beschlussfassung:
Die Regierung gewährt der CAB Integra VoG einen Gesamtzuschuss in Höhe von maximal 127.002,14 für den Ankauf von Ausstattungsgegenständen für den Neubau in Eupen, Textilstraße und verabschiedet den entsprechenden Erlass.
Die Ministerin für Familie, Soziales, Wohnen und Gesundheit wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.
2. Erläuterungen:
Die CAB Integra VoG finalisiert aktuell den Bau eines neuen Gebäudes in der Textilstraße in Eupen. Das Infrastrukturvorhaben wird im Rahmen des Infrastrukturdekrets durch die Deutschsprachige Gemeinschaft bezuschusst.
Die neue Immobilie ist für unterschiedliche Nutzungen geplant worden, soll aber größtenteils durch das Vorschalt- und Integrationszentrum „Intego“ der CAB Integra VoG genutzt werden, wie es in Anwendung des Dekrets vom 29. Januar 2024 über die Anerkennung und Förderung von Betrieben im Bereich der Sozialwirtschaft zum 1. Januar 2025 anerkannt wurde und bis dato von einer Förderung über den ESF+ profitiert.
In verschiedenen Kreativ- und handwerklichen Produktionswerkstätten des Vorschalt- und Integrationszentrums werden arbeitsmarktferne Personen sozialpädagogisch begleitet und u.a. auf eine Ausbildung oder Beschäftigung vorbereitet. Zu den Produktionswerkstätten gehören u.a. eine Holzwerkstatt und eine Schlosserei. Ferner sind Kreativ- und Produktionswerkstätten sowie Restaurant-, Versammlungs-, Aufenthalts- und Büroräume vorgesehen. Für diese Tätigkeiten und Räumlichkeiten beabsichtigt die CAB Integra VoG den Kauf diverser Ausstattungsgegenstände und Maschinen, für die sie einen Zuschuss bei der Deutschsprachigen Gemeinschaft beantragt.
Die CAB Integra VoG hat hierzu 6 unterschiedliche Anträge beim Ministerium am 29. und 30. September, 1. Oktober und 14. Oktober 2026 eingereicht.
Drei der Anträge betreffen Ankäufe auf Basis von Angebotsaufforderungen. Es handelt sich konkret um die Anschaffung einer mobilen Lackierwand, eines Sicherheitsschranks sowie eines elektrischen Hochschubwagens. Bei diesen Anträgen wird der maximale 50%-Zuschuss der Deutschsprachigen Gemeinschaft auf Basis des günstigsten Preises berechnet.
Drei Zuschuss-Anträge betreffen Ankäufe auf Basis von öffentlichen Ausschreibungen, die Gegenstand von auf der E-procurement-Plattform veröffentlichten Lastenheften sind.
Ein Auftrag bzw. Lastenheft beschreibt den Bedarf an Möbeln für die Werkstätten und Büros (Lastenheft „Vergabe eines öffentlichen Lieferauftrags über Möbeln für die Werkstätten und Büros der VoG CAB Integra“, Referenz: DIRAA/20260708-2) mit 2 Losen.
Ein zweites Lastenheft sollte die Anschaffung des kompletten Maschinenparks für die verschiedenen Tätigkeitsfelder ermöglichen (Lastenheft “Vergabe eines öffentlichen Lieferauftrags über Maschinen für die Werkstätten der VoG CAB Integra” Referenz: DIRAA/20260529-1). Dieses Lastenheft sah 7 verschiedene Lose vor. Der Auftraggeber hat sich jedoch dazu entschieden, lediglich das Los 2 “Schreinerei” in Ausführung dieses Lastenheftes zu vergeben.
Aus diesem Grund wurde ein weiteres drittes Lastenheft veröffentlicht (Lastenheft “Vergabe eines öffentlichen Lieferauftrags über Maschinen für die Werkstätten der VoG CAB Integra”, Referenz: DIRAA/20260814-1) für die nicht vergebenen Lose.
Bei den auf Basis von Lastenheften vergebenen Aufträge erfolgt die Bestimmung des zu vergebenden Auftrags auf Basis des Angebots, das die meisten Punkte unter Berücksichtigung der im Lastenheft vergebenen Zuschlagskriterien erreicht und somit das durch den Auftraggeber bevorzugte Angebot darstellt.
Für die auf der E-procurement-Plattform veröffentlichen Auftragsvergaben liegen die Eröffnungsprotokolle vor.
3. Finanzielle Auswirkungen:
Die Kosten pro Auftrag bzw. pro Los und der sich daraus ergebende jeweilige maximale 50%-Zuschuss sind in folgender Tabelle dargestellt.
Der Gesamtzuschuss zu Lasten der Deutschsprachigen Gemeinschaft beläuft sich auf 127.002 €.
Diese Mittel werden aus den im Organisationsbereich 70, Programm 06, Zuweisung 52.15, des Haushaltes 2026 der Deutschsprachigen Gemeinschaft festgelegten

4. Gutachten:
Das Gutachten der Finanzinspektion liegt vor.
5. Rechtsgrundlage:
- Rundschreiben vom 19. Juni 2003 - Bezuschussung der Einrichtung und Ausstattung von Immobilien sowie der Anschaffung von Ausrüstungsgegenständen;
- Dekret vom 29. Januar 2024 zur Anerkennung und Förderung von Betrieben im Bereich der Sozialwirtschaft;
- Erlass vom 6. Juni 2024 zur Ausführung des Dekretes vom 29. Januar 2024 zur Anerkennung und Förderung von Betrieben im Bereich der Sozialwirtschaft