Sitzung vom 8. Oktober 2026
Erlass der Regierung zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 27. Oktober 2005 zur Bezeichnung der Mitglieder der Reaffektierungskommission für das offizielle subventionierte und freie subventionierte Grundschulwesen sowie der Mitglieder der Reaffektierungskommission für das offizielle subventionierte und freie subventionierte Sekundar- und Hochschulwesen
1. Beschlussfassung:
Die Regierung verabschiedet den Erlass zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 27. Oktober 2005 zur Bezeichnung der Mitglieder der Reaffektierungskommission für das offizielle subventionierte und freie subventionierte Grundschulwesen sowie der Mitglieder der Reaffektierungskommission für das offizielle subventionierte und freie subventionierte Sekundar- und Hochschulwesen.
Die Minister für Unterricht, Ausbildung und Beschäftigung wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.
2. Erläuterungen:
Die Reaffektierungskommission erstellt Gutachten im Zusammenhang mit der Wiedereinberufung in den Dienst von Personalmitgliedern, die wegen Stellenmangels zur Disposition stehen. Diese Gutachten werden dem Unterrichtsminister übermittelt, der dann die endgültige Entscheidung trifft. Es gibt eine Reaffektierungskommission für das subventionierte Grundschulwesen sowie eine Reaffektierungskommission für das subventionierte Sekundar- und Hochschulwesen.
Durch den vorliegenden Erlass wird im Erlass, der die Mitglieder der Reaffektierungskommission für das offizielle subventionierte und freie subventionierte Grundschulwesen sowie der Mitglieder der Reaffektierungskommission für das offizielle subventionierte und freie subventionierte Sekundar- und Hochschulwesen bestellt, Frau Kornelia Horster in ihrer Funktion als Sekretärin der Reaffektierungskommission für das offizielle subventionierte und freie subventionierte Sekundar- und Hochschulwesen durch Frau Christina Even ersetzt.
3. Finanzielle Auswirkungen:
Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.
4. Gutachten:
Das Gutachten der Juristen des Fachbereichs Lokale Behörden und Kanzlei vom 23. September 2026 liegt vor.
5. Rechtsgrundlage:
Königlicher Erlass vom 27. Juli 1976 zur Regelung der Zurdispositionstellung wegen Stellenmangels, der Wiedereinberufung in den Dienst und der Gewährung einer Wartegehaltssubvention im subventionierten Unterrichtswesen