Sitzung vom 1. Oktober 2026

Verlängerung des Zusammenarbeitsabkommens zwischen der Deutschsprachigen Gemeinschaft, der Provinz Lüttich und der Bürgermeisterkonferenz der deutschsprachigen Gemeinden 2021-2024 auf das Jahr 2026 und Verlängerung des Beschlusses der Regierung vom 20. Juli 2022 zur Genehmigung eines Konzepts zur Auszahlung von Provinzzuschüssen im Rahmen des Zusammenarbeitsabkommens zwischen der Deutschsprachigen Gemeinschaft, der Provinz Lüttich und der Bürgermeisterkonferenz der deutschsprachigen Gemeinden für das Jahr 2026

1. Beschlussfassung:

Die Regierung genehmigt die Verlängerung des Zusammenarbeitsabkommens zwischen der Deutschsprachigen Gemeinschaft, der Provinz Lüttich und der Bürgermeisterkonferenz der deutschsprachigen Gemeinden 2021-2024 auf das Jahr 2026.

Die Regierung genehmigt die Verlängerung um ein Jahr des Beschlusses der Regierung vom 20. Juli 2022 zur Auszahlung von Provinzzuschüssen im Rahmen des Zusammenarbeitsabkommens zwischen der Deutschsprachigen Gemeinschaft, der Provinz Lüttich und der Bürgermeisterkonferenz der deutschsprachigen Gemeinden für das Jahr 2026.

Der Ministerpräsident wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

1. Verlängerung des Provinzabkommens

Am 1. Oktober 2021 unterzeichneten die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft, das Kollegium der Provinz Lüttich und die Bürgermeisterkonferenz der deutschsprachigen Gemeinden ein neues Zusammenarbeitsabkommen für die Jahre 2021 bis 2024. Das Kollegium der Provinz Lüttich hat einer Verlängerung des Provinzabkommens um ein weiteres Jahr zugestimmt.

Aufgrund der laufenden Verhandlungen zwischen der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der Wallonischen Region betreffend die Übertragung der regionalen Provinzzuständigkeiten an die Deutschsprachige Gemeinschaft wurde das Abkommen einmalig auf das Jahr 2025 verlängert. Mit ähnlicher Begründung haben sich die Regierung und das Provinzkollegium im Rahmen einer Arbeitssitzung am 28. August 2026 darauf verständigt, das Abkommen in Anwendung von dessen Artikel 10 Absatz 2 um ein weiteres Jahr (2026) zu verlängern.

2. Konzept zur Auszahlung von Provinzzuschüssen

Auf Grundlage des Abkommens hat die Regierung am 20. Juli 2022 ein Konzept genehmigt, das die Auszahlungsmodalitäten der von der Provinz für die Deutschsprachige Gemeinschaft gewährten Dotation näher präzisiert (Referenz: EXIX/20.07.2022/OP/697).

Das Konzept sieht zwei Kategorien von Zuschüssen aus der Dotation vor, d.h. einerseits strukturelle Mittel und andererseits einmalige Projektmittel, die aus besonderem Anlass gewährt werden.

Einrichtungen aus den im Abkommen aufgeführten Bereichen (Unterrichtswesen und Ausbildung, Kultur, Jugend, Soziale Aktionen, Sport, Gesundheit, Medien, Senioren, Tourismus) werden von den zuständigen Fachbereichen dazu eingeladen, mittels eines begründeten Antrags ihren strukturellen Förderbedarf spätestens bis zum 15. November mitzuteilen.

Zusätzlich zu den strukturellen Zuschüssen können Einrichtungen einen Zuschuss für die Unterstützung von einmaligen Projekten beantragen. Die Projektanträge können ebenfalls bis zum 15. November über das dafür vorgesehene Onlineformular eingereicht werden.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Die Ausgaben in Höhe von 871.000,00 Euro gehen zu Lasten der Haushaltszuweisung 33.01 im Organisationsbereich 20, Programm 14. Die entsprechenden Einnahmen seitens der Provinz sind im Einnahmehaushalt in der Zuweisung 48.13 vorgesehen.

4. Gutachten:

Das Gutachten der Finanzinspektion vom 22. September 2026 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

  • Zusammenarbeitsabkommen zwischen der Deutschsprachigen Gemeinschaft, der Provinz Lüttich und der Bürgermeisterkonferenz der deutschsprachigen Gemeinden für die Jahre 2021-2024 vom 1. Oktober 2021
  • Dekret vom 10. Dezember 2025 zur Festlegung des Haushaltsplans der Einnahmen und des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplans der Deutschsprachigen Gemeinschaft für das Haushaltsjahr 2026
  • Beschluss der Regierung vom 20. Juli 2022 zur Genehmigung eines Konzepts zur Auszahlung von Provinzzuschüssen im Rahmen des Zusammenarbeitsabkommens zwischen der Deutschsprachigen Gemeinschaft, der Provinz Lüttich und der Bürgermeisterkonferenz der deutschsprachigen Gemeinden für die Jahre 2021-2024